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Weil er Gummibärchen ass: Staatsanwaltschaft verurteilt 26-Jährigen zu 500 Franken Busse

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Ein Mann hat zweimal über eine Webseite HHC-haltige Gummibärchen und andere unerlaubte Substanzen in die Schweiz eingeführt und konsumiert. Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn dafür.

Die Staatsanwaltschaft hat einen 26-jährigen Mann aus dem Sensebezirk wegen der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes für schuldig befunden. Wie die Behörde in einem Strafbefehl schreibt, muss der Mann eine Busse von 500 Franken bezahlen. Bei der Strafe wurde ein Tag der vorläufigen Festnahme berücksichtigt, heisst es in dem Strafbefehl.

Der Mann machte sich durch den Erwerb und Konsum von HHC-haltigen Produkten strafbar. HHC (Hexahydrocannabinol) ist ein psychoaktives Cannabinoid, das synthetisch aus dem bekannten Cannabis-Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) hergestellt wird. Laut Betäubungsmittelgesetz sind sowohl die Einfuhr als auch der Konsum der Substanz ohne Genehmigung hierzulande illegal.

Das hielt den Mann aber nicht davon ab, im Oktober des vergangenen Jahres über eine Website 15 Gramm HHC-haltiges CBD-Marihuana und 55 Gramm HHC-haltige Gummibärchen aus Deutschland zu bestellen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit stellte die Ware bei der Lieferung sicher. Zwei Monate später aber wiederholte der Beschuldigte seine Bestellung. Diesmal liess er sich fünf Gramm HHC-haltiges CBD-Marihuana sowie acht Gummibärchen, die 55 Gramm HHC enthielten, liefern. Zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 konsumierte er die fünf Gramm HHC-haltiges Marihuana, indem er Joints rauchte. Zudem ass er sieben der HHC-haltigen Gummibärchen.

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