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Unbedingte Strafe für eine Erschwindlerin von mehreren Darlehen

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat eine Frau verurteilt, die vorgab, in finanziellen Schwierigkeiten zu sein, um Geld zu bekommen.

Mit immer der gleichen Masche hat eine Frau die Gutgläubigkeit von anderen Menschen ausgenutzt, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Die 69-Jährige ist deshalb nun von der Freiburger Staatsanwaltschaft wegen Betrugs verurteilt worden. Angefangen hatte es damit, dass sie im Juli 2022 in verschiedenen Freiburger Zeitungen Inserate aufgab. Sie benutzte dabei eine gefälschte Identität, falsche Unterschriften und Telefonnummern, damit man sie nicht zurückverfolgen konnte.

In der Anzeige stand, dass sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinde, weil sie ein Darlehen über 50’000 Franken zurückbezahlen müsse. Sie bat um Hilfe und wurde in der Folge von mehreren Personen kontaktiert. Ihnen erzählte sie Lügen über ihre Situation, zum Beispiel, dass sie in der Pflege arbeite, aber kein Auto habe.

Mehrere Personen fielen auf ihren Trick herein und vereinbarten mit ihr eine Schuldanerkennung im Gegenzug zu Bargeld. Im Strafbefehl sind sieben Privatkläger aufgelistet, von denen sie insgesamt 13’000 Franken bekommen hatte. Der eine gab ihr 1000 Franken, mehrere andere liehen ihr 2000 Franken. Mal zahlte sie gar nichts zurück, mal gab sie kleine Beträge in Raten zurück

Ohne Bewährung

Wegen dieses Vorgehens ist sie nun per Strafbefehl verurteilt worden. Aus diesem geht hervor, dass gegen sie bereits früher Verfahren wegen Vermögensdelikten geführt wurden. Die Prognose der Staatsanwaltschaft fiel deshalb nicht positiv aus, sie sprach sich gegen eine Strafe auf Bewährung aus. Die Betrügerin wurde schliesslich zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Dies als Zusatzstrafe für eine frühere Verurteilung aus dem Kanton Wallis. Neben diesen 1800 Franken Geldstrafe muss sie die Kosten für Auslagen und Verfahren bezahlen, sodass sich die Rechnung am Ende auf 2483 Franken beläuft.

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