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Stiftungsräte haften für 20 Millionen Franken

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Das Bundesgericht weist den Rekurs der ehemaligen Stiftungsräte der Konkurs gegangenen Pensionskasse ACSMS ab. Sie haften für die 20 Millionen Franken.

Im September 2022 hatte das Kantonsgericht den Stiftungsrat, den Revisor und die Vorsorgeexpertin im Fall der Pleite gegangenen Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) zu 20 Millionen Franken Schadenersatz verurteilt. Das, weil sie die Zahlungsunfähigkeit der Vorsorgeinrichtung mitverschuldet hätten. Eingeklagt hatte die Summe der Sicherheitsfonds BVG (die FN berichteten).

Das Urteil wurde ans Bundesgericht weitergezogen, welches am Donnerstag seinen Entscheid veröffentlichte.

Laut dem Bundesgerichtsurteil haften sowohl die zwölf ehemaligen Stiftungsräte als auch die Revisionsfirma der ACSMS. Ihr Rekurs wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Damit haften die Stiftungsräte der ACSMS solidarisch für insgesamt 20 Millionen Franken. Im Stiftungsrat der ACSMS sassen unter anderem die ehemalige Gemeindepräsidentin von Villars-sur-Glâne, Erika Schnyder, oder der ehemalige Syndic von Corminboeuf, Albert Lambelet. Die Revisionsfirma haftet gemeinsam mit den Stiftungsräten solidarisch für einen Teilbetrag der insgesamt 20 Millionen Franken.

Der Rekurs der Vorsorgeexpertin wurde gutgeheissen. Sie wurde freigesprochen.

(Urteil 9C_496/2022 und weitere von 18.6.2024)

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