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Staatsrat teilt Sorgen um die Schleppschläuche

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Zwei Grossräte wollten vom Staatsrat wissen, wie er zum Schleppschlauch-Obligatorium in der Landwirtschaft steht.

Die Landwirtschaft ist unzufrieden mit der Schleppschlauchpflicht bei der Verteilung der Gülle auf dem Feld. Deshalb wollten die SVP-Grossräte Eric Barras (Châtel-sur-Montsalvens) und Marc Fahrni (Le Crêt) mit einem Vorstoss die Haltung des Staatsrats zur Schlauchpflicht erfahren.

Auf nationaler Ebene fordern zwei Motionen bereits die Aufhebung dieses Obligatoriums. Wie die beiden Kantonsparlamentarier ausführen, ist bei der Verwendung von Schleppschläuchen eine Verdünnung und damit eine grössere Menge an Gülle nötig. Des Weiteren bedeute die Anschaffung von Maschinen zur Separierung der Gülle und die Investition in einen Schleppschlauchverteiler gerade für kleine Betriebe eine finanzielle Belastung. Das könne zur Folge haben, dass Landwirte auf chemischen Dünger setzten, um mehr Produktivität sicherzustellen. Dies stehe laut den Grossräten im Widerspruch mit den ökologischen Zielen.

Ökologisch ja, aber…

Der Staatsrat stellt einleitend klar, dass er die erwähnten Sorgen in der Landwirtschaft teilt. Die komplexe Agrarpolitik des Bundes mit fast jährlichen Veränderungen stelle eine bedeutende wirtschaftliche Unsicherheit dar. Die Kantonsregierung betont aber auch, dass die Reduktion von Treibhausgas- und Geruchsemissionen durch die Verwendung von Schleppschläuchen wissenschaftlich erwiesen ist. Gleichzeitig hält der Staatsrat aber auch fest, dass die Industrie die entsprechende Nachfrage nach solchen Anlagen nicht decken kann und dass deren Kosten für kleinere Betriebe nicht tragbar sind. Ausserdem seien gerade Berggebiete nicht für die Nutzung geeignet.

Pragmatischer Bewilligungsprozess

Das Amt für Umwelt und das Landwirtschaftliche Institut Grangeneuve bewilligten bis März 2024 entsprechend 235 der 286 eingereichten Gesuche für eine Ausnahme. Ausserdem wurde dieser Prozess vereinfacht. Das System erkennt Flächen mit einer Hangneigung über 18 Prozent, kleine Flächen von weniger als 25 Aren sowie Bereiche um Bäume und schmale Parzellen. Sie werden automatisch vom Schleppschlauch-Obligatorium ausgenommen, so der Staatsrat.

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