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Staatsrat stellt sich hinter Murtner Parkleitsystem mit Kameras

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Der Staatsrat bestätigt, dass die Umsetzung eines Parkleitsystems im Murtner Stedtli mit herkömmlichen Mitteln nicht zu erreichen ist. Er ist deshalb für eine Anpassung des Gesetzes über die Videoüberwachung.

Manchmal müssen Ausnahmen sein: Der Staatsrat ist der Meinung, dass eine Änderung des Gesetzes über die Videoüberwachung nötig ist. Das Murtner Parkleitsystem könne nur so freie Plätze mit Videokameras ermitteln. Dies bestätigt die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf eine Motion, welche die Grossrätin und Murtner Gemeinderätin Julia Senti (SP, Murten) mit ihrem Ratskollegen Jacques Morand (FDP, Bulle) letzten Herbst eingereicht hatte.

Schwierigkeiten im Stedtli

Der Grund für die Motion: Es hatte sich herausgestellt, dass das in Murten geplante Parkleitsystem mit Videokameras nicht mit dem Gesetz über die Videoüberwachung vereinbar ist (die FN berichteten). Dieses erlaubt Kameraüberwachung nur für Sicherheitszwecke. Es steht deshalb laut den Motionären im Konflikt mit dem neuen Mobilitätsgesetz. Dieses wiederum besagt, dass Parkplätze ab einer gewissen Grösse ein Parkleitsystem benötigen. Gerade im Murtner Stedtli gestaltet sich ein solches laut Senti mit herkömmlichen Mitteln wie Schranken jedoch schwierig.

Anstatt auf die Antwort des Staatsrates zu warten, konnte Senti rund einen Monat später die kantonale Datenschutzbeauftragte Martine Stoffel vom Parkleitsystem in Murten überzeugen und dieses von der Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation im Voraus genehmigen lassen (die FN berichteten). Die Bedingung war, dass die Motion beziehungsweise das Gesetz im Nachhinein entsprechend angepasst werden.

Gesetz braucht Anpassungen

Nun hat das Murtner Parkleitsystem mit der positiven Antwort des Staatsrats eine weitere Hürde hin zur gesetzlichen Verankerung genommen. Der Staatsrat stellt klar, dass zwischen dem Mobilitätsgesetz und dem Videoüberwachungsgesetz dann ein Konflikt existiert, wenn für die Umsetzung eines Parkleitsystems im Sinne des Mobilitätsgesetzes nur Kameras möglich sind.

Auf die konkrete Situation im Murtner Stedtli Bezug nehmend, hält der Staatsrat fest:

Der Parkplatz im Freien erlaubt kein Zählsystem mit Bodensensoren, Schranken oder auch Mauer. Deshalb wäre eine Videoüberwachung am besten geeignet.

Staatsrat

Es zeige sich, dass das aktuelle Videoüberwachungsgesetz zu unbefriedigenden Situationen führen könne. Dies gelte beispielsweise bei der Videoüberwachung eines Parkplatzes, die das Gesetz zwar für Sicherheitszwecke erlaubt, nicht aber für die Kontrolle der Parkplätze. Grössere Datenschutzprobleme sieht der Staatsrat aufgrund der technischen Möglichkeiten neuer Systeme nicht. Er plädiert deshalb dafür, das Gesetz beispielsweise durch eine Ausnahme beim Anwendungsbereich von Kameras oder durch die Möglichkeit eines Fernmanagements bei Videoüberwachung zu revidieren.

Keine Ausnahmen, keine neue Beurteilung

Die Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation hat die Motion laut der Staatsratsantwort jedoch abgelehnt. Sie ist laut der kantonalen Datenschutzbeauftragten Martine Stoffel zwar grundsätzlich für eine Revision des Gesetzes, aber zugleich gegen spezifische Ausnahmen, die nur Parkleitsysteme betreffen. Sie plädiert deshalb für eine Arbeitsgruppe, um die Lockerung der Anwendungsbereiche von Videoüberwachung breitflächiger zu betrachten.

Gleichzeitig sind laut Stoffel aber auch strenge Bedingungen vorzusehen, wie das strikte Verbot, die Bilder der Kameras aufzubewahren. Eine erneute Beurteilung des Murtner Parkleitsystems ist aus ihrer Sicht angesichts der heutigen Situation nicht nötig.

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