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So will der Kanton das Anpassen von Zonenplänen vereinfachen

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Mit einer Gesetzesänderung will der Staatsrat einen Abtausch von Zonen vereinfachen. Eine Vorprüfung soll nicht mehr notwendig sein. Damit reagiert der Kanton auf eine Motion aus dem Grossen Rat.

Bei geringfügigen Anpassungen von Zonennutzungsplänen soll ein vereinfachtes Verfahren möglich sein: Das forderten der Alt-Grossrat Cédric Péclard (La Broye c’est vous, Aumont) und der Grossrat Sébastien Dorthe (FDP, Villars-sur-Glâne) per Motion. Das Genehmigungsverfahren soll vereinfacht werden durch den Verzicht auf eine Vorprüfung und eine Koordination durch das Bau- und Raumplanungsamt. Geringfügige Anpassungen von Zonennutzungsplänen seien sinnvoll bei einer ungünstigen Grundstücksgeometrie oder -topografie, nannten die Motionäre als Beispiel. Es dürfe sich aber nicht um Erweiterungen einer Bauzone handeln. Auch dürfe das beschleunigte Verfahren nur zur Anwendung gelangen, wenn kein öffentliches Interesse vorliege, zum Beispiel eine Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen oder ein schützenswertes Ortsbild.

Die Motion fand im Mai 2021 im Grossen Rat eine Mehrheit (die FN berichteten). Nun legt der Staatsrat eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Er schlägt vor, dass eine Vorprüfung entfällt, wenn ein ein- oder mehrmaliger Abtausch in einer Bauzone stattfindet. Der Staatsrat schreibt in seinem Gesetzesentwurf: 

Als Abtausch gilt die gleichzeitige Ein- und Auszonung von Abschnitten der Bauzone mit gleicher Nutzung, gleichwertiger Fläche und Lage in einem gleichen geografischen Bereich.

Mehrere Kriterien beachten

Damit ein solcher Abtausch möglich ist, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein: Der Sektor, dem der Abtausch zugutekommt, muss innerhalb eines Siedlungsgebiets und in Fortsetzung der bestehenden Bauzone liegen, eine Erschliessungsqualität mit dem öffentlichen Verkehr von mindestens Erschliessungsgüteklasse D aufweisen und über eine Geschossflächenziffer verfügen, die im Gemeindebaureglement auf mindestens 1,0 festgelegt ist.

Zwar werde das Bau- und Raumplanungsamt in einem solchen Fall kein Gesamtgutachten erstellen. Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt könne jedoch die betroffenen Dienststellen selbst direkt anhören, wenn sie dies für notwendig erachte, so der Staatsrat.

In einer der nächsten Sessionen wird der Grosse Rat diesen Gesetzesentwurf debattieren.

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