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Streit um die Kaffeekasse

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Zwölf Jahre lang hat ein heute 35-jähriger Mann die Kaffeekasse des Betriebs betreut, bei dem er arbeitete: Rund 25 Angestellte benutzten die Kaffeemaschine und zahlten 50 Rappen pro Tasse. Als der Mann die Firma verliess, sollte er eine Abrechnung erstellen. Doch es gab keine saubere Abrechnung, so wie auch keine klare Regelung zur Kaffeekasse vorlag. Der Arbeitgeber ging davon aus, dass eine grössere Summe fehle, was der Angestellte aber bestritt. Im Lauf des Streits überwies er 3500 Franken auf sein eigenes Konto. Er gehe davon aus, dass ihm für das Betreuen der Kaffeekasse im Monat 20 Franken zustünden, zudem habe er der Firma einmal 540 Franken zu viel zurückerstattet.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hält nun in einem Strafbefehl fest, dass nicht eruierbar sei, welche Summe in der Kaffeekasse sein sollte. Jedoch sei klar, dass der Mann sich kein Geld hätte überweisen dürfen: Dieses sei ihm anvertraut gewesen und dürfe nicht für private Zwecke verwendet werden. Deshalb habe er sich der Veruntreuung schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Mann muss zudem eine Busse von ­ 2300 Franken bezahlen.

njb

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