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Schlussstrich unter Raubprozess

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Es waren klare Worte, die das Bundesgericht in einem Urteil vom März fand: Das Freiburger Kantonsgericht sei bei der Berechnung der Gesamtstrafe für einen geständigen Räuber methodisch falsch vorgegangen. Die Lausanner Richter wiesen die Sache zur Neubeurteilung an den Strafappellationshof des Kantonsgerichts zurück; gestern Donnerstag zog dieses nun einen Schlussstrich unter den Fall, der die Freiburger Justiz seit Jahren beschäftigte.

Gegenstand der gestrigen Verhandlung war einzig die Frage, für wie viele Monate der Angeklagte hinter Gitter wandern würde und ob ein Teil dieser Strafe bedingt zu vollziehen sei. Der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt hatte der Beschuldigte hingegen weder vor Kantonsgericht noch vor Bundesgericht bestritten.

Lange Deliktliste

Die Liste der vom Beschuldigten begangenen Delikte, für welche die Kantonsrichter eine angemessene Strafe finden mussten, ist lang: Raub, Diebstahl, Betrug, grobe Verkehrsregelverletzungen, Drogenkonsum. Am schwersten wiegt für den jungen Mann ein Vorfall, der sich im Juni 2013 ereignete: Aus einem fahrenden Auto heraus entriss er am frühen Morgen in Düdingen einer jungen Frau deren Handtasche. Das Opfer kam dabei zu Fall und verletzte sich; an den psychischen Folgen des Raubes litt sie noch Monate später. Allein für dieses Delikt drohte dem ­An­geklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Das Strafgericht des Sensebezirks hatte den Beschuldigten im Januar 2018 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 42  Monaten sowie zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob der 35-Jährige Berufung vor dem Kantonsgericht, das die Freiheitsstrafe herabsetzte und den Vollzug teilweise aufschob. Die Freiburger Staatsanwaltschaft focht diesen Entscheid erfolgreich vor dem Bundesgericht an, welches das Urteil kassierte und an die Vorinstanz zurückwies.

Alkohol- und Drogenproblem

Die Gründe für sein Handeln verortete der junge Mann in seinem Alkohol- und Drogenproblem. «Mit Alkohol bin ich ein schlechter Mensch», hatte er bereits während der erst­in­stanzlichen Verhandlung zu Protokoll gegeben. Gestern versicherte er allerdings, mit seiner Vergangenheit abgeschlossen zu haben. «Seit der letzten Verhandlung habe ich keinen Tropfen Alkohol getrunken und keine Drogen konsumiert», so der Beschuldigte.

Teilbedingte Strafe

Damit wollte sich Gerichtspräsident Markus Ducret angesichts zahlreicher dokumentierter Rückfälle des Angeklagten nicht zufriedenstellen. Ducret wollte von ihm wissen, wieso das Gericht heute davon ausgehen sollte, dass er sich in Zukunft gesetzeskonform verhalten wird.

Auch dafür hatte der junge Mann, eine Antwort parat: Seit kurzem sei er verheiratet und kümmere sich um den Sohn aus einer früheren Ehe seiner Frau. Diese Verpflichtung schütze ihn vor Rückfällen, sagte er.

Diese Aussagen stufte das Kantonsgericht als glaubhaft ein, wie seiner Urteilsbegründung zu entnehmen ist. Es erhöhte seine ursprünglich ausgesprochene Strafe zwar leicht, um sie mit dem bundesgerichtlichen Entscheid in Einklang zu bringen, folgte sonst aber im Wesentlichen den Anträgen der Verteidigung. Insbesondere hielt es an der teilbedingten Strafe fest, womit dem Beschuldigten der Haftvollzug in Halbgefangenschaft offensteht. Insgesamt sprach das Kantonsgericht eine Freiheitsstrafe von 33 Monaten aus, wovon 12 zu vollziehen sind; dazu kommt eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.

«Seit der letzten Verhandlung habe ich keinen Tropfen Alkohol getrunken und keine Drogen konsumiert.»

Beschuldigter

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