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5000 Franken für Hinweis zur Guglera-Sabotage

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Unbekannte haben in der Nacht auf den 2. Oktober 2016 die Hintertür des künftigen Asylzentrums Guglera in Giffers aufgebrochen, auf sieben Etagen die Wasserhähne geöffnet und so mutwillig eine Überschwemmung im Hauptgebäude verursacht. Bis heute ist nicht klar, wer genau hinter diesem Sabotageakt steht. Zwar hatten die Ermittlungen der Polizei kurz nach der Tat ergeben, dass die Urheber wohl in der linksautonomen Szene zu suchen sind. Eine anonyme Gruppe veröffentlichte am 13. Oktober 2016 auf der Internetplattform Indymedia ein Bekennerschreiben (die FN berichteten).

Dieser Hinweis reichte aber nicht, um die Spuren, welche die Polizei vor Ort sichergestellt hatte, einer Täterschaft zuzuordnen. Die Leitung der Untersuchung hat nun entschieden, einen Schritt weiter zu gehen und noch einmal die Öffentlichkeit um Hilfe zu bitten. Ein erster Zeugenaufruf, der kurz nach Entdecken der Tat lanciert worden ist, hat gemäss Polizeisprecher Bernard Vonlanthen wenig Reaktionen ausgelöst. Dieses Mal setzen Polizei und Staatsanwaltschaft 5000 Franken Belohnung aus. Dieser Betrag wird ausbezahlt, wenn jemand Hinweise geben kann, die zur Identifizierung oder zur Verhaftung der Täter führen.

Nicht häufig

«Wir haben während der Ermittlung getan, was wir konnten», sagt Staatsanwalt Markus Julmy auf die Frage nach den Gründen für dieses Vorgehen. Vor allem auch aufgrund der Schadenssumme, die das Bundesamt für Bauten und Logistik auf rund 800 000 Franken geschätzt hat, habe man sich entschieden, diesen Weg zu gehen. «Es ist das letzte Mittel, das wir gezielt und proaktiv einsetzen können, um weiterzukommen.»

Über die Erfolgschancen, mithilfe der ausgesetzten Belohnung zum Ziel zu kommen, wagt Markus Julmy keine Prognose. Viel Erfahrung mit dieser Art von Anreiz, Zeugen zu finden, hat der Kanton Freiburg nicht. In den letzten sechs Jahren, seit diese Möglichkeit im Justizreglement festgelegt worden ist, ist es nach seiner Schätzung kaum ein halbes Dutzend Mal vorgekommen. Dieser Ermittlungsweg wird dann eingeschlagen, wenn die Schadenssumme eine gewisse Höhe erreicht hat und der Fall in der Öffentlichkeit für grosse Aufmerksamkeit gesorgt hat. 5000 Franken ist der Höchstbetrag, den das Justizreglement vorsieht, wie Markus Julmy erklärte. Den Entscheid, eine Belohnung auszusetzen, trifft auf Antrag der Ermittlungsleitung der Präsident der Strafkammer.

Eröffnung verzögert sich

Wie das Bundesamt für Bauten und Logistik auf Anfrage sagt, haben die Überschwemmungen Schäden an Boden-, Wand- und Deckenbelägen verursacht, ebenso an Einbauten aus organischen Baustoffen und einzelnen Installationen der Haustechnik. Die Reparaturarbeiten sind – neben den Einsprachen, die mittlerweile bereinigt sind – einer der Gründe, warum das Asylzentrum später als geplant eröffnet wird. Wie Martin Reichlin, Mediensprecher des Staatssek­retariats für Migration, sagt, steht das genaue Eröffnungsdatum derzeit noch nicht fest. «Der Zeitpunkt der Eröffnung des Bundesasylzentrums Guglera lässt sich erst näher bestimmen, wenn die Arbeiten zur Behebung der Wasserschäden abgeschlossen sind und deren Auswirkung auf den ursprünglichen Zeitplan feststeht.»

Bild ca/a

 

Hinweise an die Kantonspolizei Freiburg: Tel. 026 304 17 17.

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