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Neuer Akt im Murtner Gebührenstreit

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Die beachtliche Kritik aus den Murtner Ortsteilen Jeuss, Salvenach und Courlevon zeigt Wirkung: Der Gemeinderat ändert das Abwasserentsorgungsreglement und die Gebühren. Im Herbst hatten über 560 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von drei Petitionen kritisiert, dass das Abwasser- wie auch das Trinkwasserreglement und die darin geregelten Grundgebühren zu hoch und ungerecht seien (die FN berichteten). Die Gemeinde Murten legte daraufhin das Abwasserentsorgungsreglement dem Preisüberwacher vor (siehe Kasten). Dieser habe vier Empfehlungen abgegeben, informiert der Gemeinderat nun in seiner Botschaft an den Generalrat.

Berechnung der Grundgebühr

Die erste Empfehlung betrifft die Berechnung der Grundgebühr. Hier kritisierten die Petitionäre, dass diese Gebühr anhand der Parzellengrösse und der Zone berechnet wird. Das benachteilige die ländlichen Ortsteile, weil dort die Grundstücksflächen wesentlich grösser seien als im Ortsteil Murten.

Der Preisüberwacher rät nun sicherzustellen, dass Wohnbauten in den früher eigenständigen Gemeinden «bei gleichen Wohnflächen und gleichen verdichteten Flächen nicht systematisch mehr bezahlen als Wohnbauten der früheren Gemeinde Murten».

Laut seiner Botschaft leistet der Gemeinderat dieser Empfehlung Folge. «Die Wohn- und Dorfzonen von Courlevon, Jeuss, Lurtigen und Salvenach werden, wo dies nicht bereits so ist, der Wohn- und Arbeitszone schwacher Besiedlungsdichte I (WS I) zugeteilt, anstatt WS II.» Dadurch werde der für die Gebührenberechnung wichtige Grundfaktor von 1.1 auf 0.9 gesenkt – und zwar rückwirkend auf Anfang 2019.

Diese Anpassung des Grundfaktors mache viel aus, sagt Gemeinderat Andreas Aebersold auf Anfrage. «Es ist eine Reduktion um rund 20 Prozent.» Er hofft, dass der Gemeinderat damit dem Anliegen der Petitionäre gerecht wird. Auf jeden Fall werde die Gemeinde für die Berechnung der Abwassergebühren nicht auf die zonengewichteten Grundstückflächen verzichten, so Aebersold. In seiner Botschaft an den Generalrat hält der Gemeinderat fest, dass der Preisüberwacher einen solchen Verzicht nicht explizit empfehle.

Höhe der Abwassergebühr

Die zweite Empfehlung des Preisüberwachers betrifft die Höhe der Abwassergebühr. Er empfiehlt, auf die letzte Gebührenerhöhung von 2019 zu verzichten. Die Petitionäre störten sich daran, dass Murten bei den Abwasserkosten die teuerste Gemeinde der Schweiz ist.

Dass sich Murten «im oberen Preissegment» befindet, bestätigt Gemeinderat Aebersold. Dafür gebe es auch einen Grund: «Wir verrechnen die Vollkosten.» Die Gemeinde möchte alle Kosten im Zusammenhang mit dem Abwasser durch die Gebühren finanzieren. Sie strebe einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent an. «Das wurde in den Diskussionen zum Reglement zu wenig berücksichtigt.»

Dennoch folgt der Gemeinderat der Empfehlung des Preisüberwachers und kippt die Preisänderung beim Abwasser vom 1. Januar 2019 rückwirkend. Dadurch beträgt der Tarif wieder 3,75 Franken pro Kubikmeter verbrauchtes Trinkwasser und 0,25 Franken pro Quadratmeter zonengewichtete Grundstücksfläche (anstatt 3,50 Franken pro Kubikmeter und 0,35 Franken pro Quadratmeter).

Der Gemeinderat deutet in seiner Botschaft an, dass mit der Rückkehr zum alten Tarif die Rechnung nicht mehr aufgehen könnte: «Ob die Einnahmen genügen, um die zur Abwasserentsorgung erforderlichen Vollkosten zu decken, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.» Die Gebührenanpassung von 2019 sei im Hinblick auf die Erneuerung der ARA in Muntelier erfolgt, sagt dazu Gemeinderat Aebersold.

Diese zwei Empfehlungen des Preisüberwachers fallen in den Kompetenzbereich des Gemeinderates. Ein Mitbestimmungsrecht hat der Murtner Generalrat bei der dritten Empfehlung. Laut dem Preisüberwacher sind im Abwasserreglement weiterhin grosszügige Ausnahmeklauseln vorzusehen, damit Äquivalenz- und Verursacherprinzip eingehalten werden können.

Diese Position teilt der Murtner Gemeinderat. Dem Generalrat legt er eine Reglementsänderung vor: Bei Hausparzellen mit einem überdurchschnittlichen Freiflächenanteil werde die anrechenbare Grundstücksfläche weiterhin auf 1000 Quadratmeter pro angeschlossenes Gebäude begrenzt sein. Neu solle diese Regelung auch innerhalb von Bauzonen gelten. Damit reagiert der Gemeinderat auf die Petitionäre. Diese kritisierten, dass die Begrenzung nur für landwirtschaftliche Betriebe galt.

Belastungswerte empfohlen

Die vierte Empfehlung des Preisüberwachers möchte der Gemeinderat nicht umsetzen. Diese fällt ebenfalls in die Kompetenz des Generalrates.

Der Preisüberwacher rät, die Grundgebühren für Industrie-und Gewerbebauten auf Basis von Belastungswerten festzulegen, kombiniert mit einer Gebühr für das eingeleitete Regenwasser. «Belastungswerte und entwässerte Flächen sind zurzeit in der Gemeinde Murten nicht bekannt und müssten für fünf Prozent der Industrie- und Gewerbebetriebe neu erhoben werden», begründet der Gemeinderat seine Ablehnung. Zudem müsse dann das Abwasserreglement komplett überarbeitet werden.

Das aktuelle Reglement könne für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbebetriebe einheitlich angewendet werden. Die Grundstücksfläche sei eine bekannte Grösse, welche nur durch eine Feststellung seitens der Behörden geändert werden könne. Angaben zur entwässerten Fläche würden sich ändern und nicht immer den Behörden gemeldet werden. Des Weiteren seien die Grundgebühren für Industrie- und Gewerbebauten bisher nicht infrage gestellt worden und hätten auch zu keinen Problemen geführt.

Der Generalrat wird sich an seiner nächsten Sitzung am 1. Juli im Schulhaus Längmatt mit dem Abwasserreglement befassen. Laut Gemeinderat werden die bereits bezahlten Abwasser- und Trinkwasserrechnungen 2019 für die Ortsteile Murten und Büchslen nach Rechtskraft der Entscheide des Generalrates angepasst und in den Rechnungen 2020 berücksichtigt. Die bisher zurückgehaltenen Abwasserrechnungen 2019 und 2020 für Courlevon, Jeuss, Lurtigen und Salvenach werden dann erstellt und verschickt.

Chronologie

Drei Petitionen und ein Infoabend

Der Generalrat hatte das neue Abwasserentsorgungsreglement der Gemeinde Murten im Oktober 2018 angenommen. Nach der Genehmigung durch den Kanton trat es am 1. Januar 2019 in Kraft. Etwa ein Dreivierteljahr später regte sich in den Ortsteilen Jeuss, Salvenach und Courlevon Widerstand in Form von drei Petitionen mit insgesamt über 560 Unterschriften. Der Gemeinderat reagierte im September mit einem Infoabend, an dem über 250 Bewohnerinnen und Bewohner teilnahmen. Anschliessend sistierte er die Anwendung des Abwasserreglements und legte dieses dem Preisüberwacher zur Prüfung vor.

jmw

 

Reaktion

«Damit bleibt die Ungleichheit bestehen»

An den Petitionen gegen das Abwasserentsorgungsreglement war das Initiativkomitee gegen ungerechte und überteuerte Reglemente in der Gemeinde Murten beteiligt. Deren Sprecher, Alain Wasserfallen, bewertet die Entscheidungen des Murtner Gemeinderates auf Anfrage grundsätzlich positiv: «Wir freuen uns über die vorgeschlagenen Korrekturen des Gemeinderats. Er hat erkannt, dass das Reglement nicht ideal ist.» Durch die Zuteilung der Wohn- und Dorfzonen in die Wohnzone I sowie die zurückgezogene Gebührenanpassung werde die Situation für die Ortsteile Jeuss, Lurtigen, Salvenach und Courlevon wie auch für Murtner Quartiere wie die Combette erträglicher. «Die Grundgebühr basierend auf der zonengewichteten Grundstücksfläche fällt nun weniger ins Gewicht.»

Jedoch ist der Hauptkritikpunkt des Komitees damit nicht vom Tisch: Der Gemeinderat hält an der zonengewichteten Grundstücksfläche fest. «Damit bleibt die Ungleichheit bestehen», sagt Wasserfallen. «Je nach Parzellengrösse gibt es unterschiedlich hohe Abwassergebühren, auch wenn es sich um vergleichbare Gebäude handelt.» Er wünscht sich deshalb eine zusätzliche Überarbeitung des Reglements.

Der Preisüberwacher habe in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Berechnung mit zonengewichteten Grundstücksflächen bei Fusionsgemeinden nicht empfohlen wird. «Murten hat sich durch die Fusionen verändert. Es sind ländlich geprägte Ortsteile hinzugekommen», ergänzt Fabian Rotzetter, ebenfalls Mitglied des Initiativkomitees. «Wir haben Vorschläge gemacht für eine andere Tarifgestaltung.» Diese habe der Gemeinderat jedoch nicht übernommen. Trotzdem äussert sich Wasserfallen verhalten positiv: «Wir durften unsere Anliegen bei der Gemeinde einbringen und die vorgeschlagenen Massnahmen zeigen in eine gute Richtung.» In der Kritik steht auch das Trinkwasserreglement, dessen Grundgebühr analog zum Abwasser berechnet wird. Bewohner machten deshalb Einsprache gegen ihre Trinkwasserrechnungen. Ein Entscheid des Oberamtes steht in dieser Sache noch aus.

jmw

 

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