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Landwirte ziehen vor Bundesgericht

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In Bärfischen soll es keine Biogasanlage geben. Dies hat das Freiburger Kantonsgericht im Februar entschieden. Der geplante Standort im Weiler Kleinvivers mit seinem Schloss grenzt an ein schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung. Die Biogasanlage würde dem Ortsbild schaden, argumentierte das Kantonsgericht. Lanciert wurde das Projekt 2013 von Béat und Elsbeth Aeberhard, die in Kleinvivers einen Bauernhof betreiben. Nach ersten Einsprachen nahm das Paar verschiedene Änderungen vor, schliesslich wurde die Biogasanlage vonseiten des Kantons genehmigt, der Oberamtmann des Seebezirks erteilte die Baubewilligung. Pro Freiburg und der Schweizer Heimatschutz sowie dessen Freiburger Sektion zogen ihre Einsprachen jedoch weiter und bekamen vonseiten des Kantonsgerichts recht. Diesen Entscheid fechten die Landwirte nun an: Das Ehepaar Aeber­hard hat den Fall an das Bundesgericht weitergezogen, wie der Website des Kantonsgerichts zu entnehmen ist.

emu

Kantonsgericht-Entscheid: 602 2017 100

 

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