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Verkehrsunfall mit einem Toten: Fahrlässige Tötung

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Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte das Polizeigericht des Broyebezirks kürzlich einen 28-jährigen Mann zu einer Busse von 500 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 95 Franken. Der Mann hatte Mitte November 2018 bei einem Überholmanöver zwischen Estavayer-le-Lac und Lully einen Traktor gerammt. Er hatte zu spät bemerkt, dass der damals 71-jährige Traktorfahrer auf der gleichen Spur gerade dabei war, nach links abzubiegen. Das Auto prallte in den hinteren Teil des Traktors. Dieser kippte in der Folge auf die rechte Seite. Der Traktorfahrer wurde eingeklemmt und erlag vor Ort seinen Verletzungen.

Das Fahrverhalten des Angeklagten sei die alleinige Ursache für den Unfall und den Tod des Opfers, schreibt der Richter in seinem Urteil. Seine Schuld könne als schwerwiegend und sein Fahrverhalten als unentschuldbar angesehen werden. Den Traktorfahrer treffe kein Verschulden. Der Autofahrer, der ohne Haftpflichtversicherung unterwegs war, muss laut Urteil die Anwaltskosten der Angehörigen des Opfers in Höhe von 7000 Franken übernehmen sowie die Verfahrenskosten von 13 000 Franken.

Lib./bearbeitet von jmw/FN

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