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Mutter und Grossmutter wehren sich gegen ein Fahrverbot bei der Schule

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Die Strasse, die im Dorf Léchelles zur Schule führt, ist eng und ohne Trottoir. Die Gemeinde Belmont-Broye, zu der Léchelles gehört, hat vor einem Jahr entschieden, dieses Strässchen mit einem Fahrverbot zu belegen. Vorherige Bemühungen, den Schulweg sicherer zu machen, hatten nicht gefruchtet. Das Fahrverbot gilt montags bis samstags jeweils von 7.30 bis 16 Uhr; Bestattungsunternehmen, Anwohner, der Schulbus und die Post dürfen den Weg auch während dieser Zeit befahren.

Parkplatz zu weit weg

Das Fahrverbot passt einer Mutter und einer Grossmutter nicht. Sie bringen ihre Kinder und Enkel mit dem Auto zur Schule, da sie etwas ausserhalb des Dorfs wohnen. Nun verlören sie viel Zeit, da sie bei der Sporthalle, rund 250 Meter weg von der Schule, parkieren und die Kinder dann zu Fuss zur Schule begleiten müssten. Dies sei zeitlich ein Problem, da sie zur Arbeit müssten. Das Fahrverbot schränke sie in ihrer persönlichen Freiheit ein. Falls das Fahrverbot nicht aufgehoben werde, müsse die Gemeinde ihnen einen Schülertransport zur Verfügung stellen.

Das Kantonsgericht stützt in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil den Entscheid der Gemeinde, das Fahrverbot einzurichten. Das Verbot stärke die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler. Die Unfallgefahr sinke, wenn auf einem Weg, der kein Trottoir habe, deutlich weniger Autos fahren dürften.

Hingegen sei nicht ersichtlich, warum die Kinder vom etwas entfernteren Parkplatz nicht allein zu Fuss zur Schule gehen könnten. Auf diesem Weg gebe es eben gerade ein Trottoir, so dass dieser Schulweg sicher sei, schreibt das Freiburger Kantonsgericht. Ansonsten sei es auch möglich, einen Pedibus einzurichten, bei dem eine erwachsene Person mehrere Kinder zur Schule begleite.

«Für persönlichen Komfort»

Das Gericht unterstreicht in seinem Urteil, dass die Gemeinde zuvor mehrere Massnahmen getroffen habe, um den Verkehr rund um die Schule einzuschränken, doch das habe nichts bewirkt. Darum sei das Fahrverbot durchaus angemessen.

Ein Fahrverbot schränke die persönliche Freiheit ein, das stimme, heisst es weiter. «Doch kann die persönliche Freiheit nicht garantieren, dass alle dorthin fahren können, wo es ihnen gefällt, nur für den persönlichen Komfort.» Das Interesse der Sicherheit von Fussgängern sei höher zu gewichten.

Auf die Frage des Schülertransports geht das Freiburger Kantonsgericht nicht ein: Diese sei nicht Gegenstand der Beschwerde. Dafür müssten die beiden Frauen bei der Gemeinde ein Gesuch stellen.

Das Verfahren kostet die beiden unterlegenen Frauen insgesamt 1500 Franken.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 603 2019 204

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