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Jäger schlief neben der toten Hirschkuh ein

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Im September und Oktober ist die Jagd im Freiburgischen Flachland an Dienstagen und Freitagen nicht erlaubt. Ein 36-jähriger Jäger schoss im letzten Oktober trotzdem an einem Dienstagabend in Botterens eine Hirschkuh. Als er realisierte, dass er an diesem Tag gar nicht hätte jagen dürfen, entschied er sich, bei seiner Beute zu bleiben und den nächsten Tag abzuwarten. So könnte er den Abschuss der Hirschkuh am erlaubten Jagdtag melden.

Die Polizei findet ihn

Doch der Plan ging nicht auf: Der Jäger schlief neben der Hirschkuh ein. Und spät in der Nacht, gegen 2 Uhr, entdeckten ihn Polizisten und ein Wildhüter. Sie stellten fest, dass der Mann weder eine Marke an der Hirschkuh angebracht noch das Kontrollblatt oder sein Kontrollheft ausgefüllt hatte.

Eine Busse

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann nun mittels Strafbefehl zu einer Busse von 650 Franken verurteilt. Dies, weil er die Jagdtage nicht respektiert, einen fälschlicherweise abgegeben Schuss nicht gemeldet, die Kontrollmarke nicht angebracht und das Kontrollblatt nicht ausgefüllt hat.

Entschädigungsforderung

Das Amt für Wald und Natur verlangt vom Jäger eine Entschädigung von 1455 Franken für die illegal geschossene Hirschkuh, was dieser bisher abgelehnt hat. Das Amt kann die Entschädigung nun – nach dem Entscheid der Staatsanwaltschaft – auf dem Zivilweg einfordern.

njb

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