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Geldstrafe nach Bootsunfall mit zwei Kindern

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Ein Abend Ende ­April auf dem Neuenburgersee: Zwei Männer sowie der siebenjährige Sohn des einen und die achtjährige Tochter des anderen unternehmen eine Bootsfahrt. Während der Sohn mehrmals das Ruder übernahm, gönnten sich die beiden Männer alkoholhaltige Getränke, wie es im Strafbefehl gegen den Bootsbesitzer heisst.

Die Bootsfahrt nahm eine tragische Wendung, als die Kinder den Platz wechseln wollten und der Bootsbesitzer aufstand. Er brachte das Boot so sehr aus dem Gleichgewicht, dass es kenterte. Die beiden Kinder gerieten unter das Boot, der Freund des Bootsbesitzers konnte sie jedoch hervorziehen. Das Ufer war mehrere Hundert Meter entfernt, das Wasser nur gerade 11 Grad Celsius warm. Die beiden Männer bugsierten die Kinder auf das gekenterte Boot und schwammen mit ihnen bis zum Ufer. Der Freund des Bootsbesitzers brachte zunächst die beiden Kinder ins Trockene und zog anschliessend den Bootsbesitzer an Land – dieser konnte sich nicht mehr bewegen. Der Freund holte mit den Kindern Hilfe. Der Bootsbesitzer wurde ins Spital gebracht, und dort wurde ein Blutalkoholwert von 2,01 Gramm pro Kilogramm festgestellt – das ist deutlich mehr, als erlaubt ist, um ein Boot zu steuern.

Der Mann war bereits einmal verurteilt worden wegen Trunkenheit am Boots-Steuerrad. Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte ihn nun zu einer unbedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen. Dies wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in angetrunkenem Zustand.

nas

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