Ein 54-jähriger Mann hat für einen Kokainhändler das Betäubungsmittel in kleinen Dosen getestet. Dafür erhielt er Kokain für seinen eigenen Konsum, steht in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg. Danach kaufte und verkaufte der Mann Marihuana; die Mengen lagen zu Beginn bei 50 Gramm im Einkauf und bei 40 Gramm im Verkauf. Danach kaufte er 1,3 Kilogramm – für 10 400 Franken. Davon verkaufte er 1040 Gramm. Seine Belohnung war jeweils das übrige Marihuana für den eigenen Konsum.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat den Mann wegen Gehilfenschaft, Vergehen sowie Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Die Untersuchungen konnten nicht zeigen, ob der Verurteilte wusste, dass sein Komplize am Handel einer grösseren Menge Kokain beteiligt war. Gegen den Komplizen läuft ein Verfahren. Da der 54-Jährige mehrmals schwarz gefahren war, wurde er zudem wegen Zuwiderhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz schuldig gesprochen. So wurde er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen und einer Busse von 600 Franken verurteilt.
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