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Casanova entgeht erneut der Haft

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Der Casanova aus dem Broyebezirk muss nicht hinter Gitter: Das Kantonsgericht verurteilte ihn gestern zu 20 Monaten bedingter Haft und einer Busse von 100 Franken wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstosses gegen das Gesundheitsgesetz. Die Probezeit beträgt fünf Jahre.

Der heute 60-Jährige hatte mehrere Frauen umgarnt, ihre Gutgläubigkeit ausgenutzt und auf ihre Kosten gelebt. Bei Autohäusern mietete er Fahrzeuge, ohne eine Kaution zu entrichten oder die Miete zu bezahlen. Auch Velos und Bettwaren kaufte er, ohne diese zu bezahlen, genauso wie das Essen, das er sich von einer Stiftung liefern liess. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf rund 40 000 Franken.

«Katastrophale Konsequenzen»

Wegen dieser Taten hatte das Gericht des Broyebezirks den bereits mehrfach vorbestraften Mann Anfang 2018 zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon zehn unbedingt. Die Probezeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt.

Der unter Beistandschaft stehende Angeklagte zog das Urteil weiter an das Kantons­gericht und verlangte ein niedrigeres Strafmass sowie eine vollständig bedingte Strafe. An der Verhandlung im Februar 2019 wies er auf seine Therapie gegen Kaufsucht, seine gesundheitlichen Probleme und auch auf die Tatsache hin, dass er seit der Verurteilung durch das Broye-Gericht nicht erneut straffällig geworden sei. Das Kantonsgericht wandelte das Urteil des Broye-Gerichts in eine vollständig bedingte Gefängnisstrafe um mit einer Probezeit von fünf Jahren.

Dagegen rekurrierte die Freiburger Staatsanwaltschaft: Aufgrund der Vorstrafen be­trage die zu verhängende Gesamtstrafe mehr als 24 Monate, wodurch die Strafe nicht vollständig bedingt sein könne.

Das Bundesgericht hiess den Rekurs gut und gab den Fall zurück an das Kantonsgericht, mit der Aufforderung ein neues Strafmass festzulegen.

Deshalb musste der Angeklagte gestern erneut vor dem Kantonsgericht erscheinen. Seine damaligen Taten seien untragbar, sagte er an der Verhandlung. «Wenn ich in einem normalen psychischen Zustand gewesen wäre, hätte ich so etwas nie gemacht.» Er mache derzeit aus eigenem Antrieb eine Therapie. «Ich bin auf den rechten Weg zurückgekehrt und habe keine neuen Straftaten begangen.»

Sein Anwalt Sébastien Pedroli ergänzte, dass ein Aufenthalt im Gefängnis für seinen Mandanten «katastrophale Konsequenzen» haben würde. Der Mann sei auf dem Weg der Besserung. In seinem Plädoyer verlangte Pedroli eine vollständig bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Wenn die Haft nur teilweise bedingt sei, solle die Strafe zugunsten einer Therapie ausgesetzt werden. Der Staatsanwalt Philippe Barboni forderte 26 Monate Haft, die aufgrund dieser Höhe nicht vollständig bedingt sein könne. Eine teilbedingte Strafe sei hingegen möglich. Die Entscheidung über deren Dauer überlasse er dem Gericht.

Die Kantonsrichter, präsidiert von Michel Favre, beschlossen, die Haftstrafe von neu 20 Monaten vollständig bedingt auszusprechen. «Die lange Probezeit von fünf Jahren, verbunden mit einer psychotherapeutischen Behandlung, sollte den Angeklagten von weiteren Straftaten abhalten.»

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