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Rechtsstreit um Uferweg geht weiter

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Erneut befasst sich ein Gericht mit dem geplanten Uferweg in der Gemeinde Mont-Vully. Das Kantonsgericht lehnt eine neue Klage der Anwohner gegen die Enteignung ab.

Der Uferweg durch mehrere Gemeinden auf der Nordseite des Murtensees ist seit Jahrzehnten ein leidiges Thema. Nun hat sich erneut ein Gericht mit einem Rekurs durch eine Gruppe von Anwohnenden befasst. Diese wehrten sich damit gegen einen Entscheid der Enteignungskommission von 2022. Darin ging es um einen Landstreifen in der Gemeinde Mont-Vully von 43 Metern Länge und einem Meter Breite. Dort soll der Weg entstehen.

Vor dem Kantonsgericht forderten sie zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zum Schutz vor «Gefahren und Belästigungen», die mit dem neuen Weg verbunden wären. Zudem wollten sie eine höhere Entschädigung als die von der Kommission gesprochenen 430 Franken für den Streifen Land. 

Rekurs abgelehnt

Das Gericht lehnte den Rekurs jedoch ab und bestätigte damit den Entscheid der Enteignungskommission zugunsten der Gemeinde Mont-Vully. Die Verfahrenskosten in der Höhe von 5000 Franken werden zwischen den Beschwerdeführern und der Gemeinde aufgeteilt. 

Die Angelegenheit ist damit aber noch lange nicht zu Ende: Das Urteil des Kantonsgerichts kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.

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