Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Radio Freiburg AG muss Covid-Kredite zurückzahlen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Medienunternehmen habe im Jahr 2021 zu hohe Unterstützungsbeiträge erhalten. Nun hat das Kantonsgericht Radio Freiburg zur Rückerstattung verurteilt.

Die Radio Freiburg AG muss dem Kanton fast 140’000 Franken an Covid-Krediten zurückerstatten. Das geht aus einem kürzlich publizierten Urteil des Kantonsgerichts hervor. Radio Freiburg habe in den Jahren 2020 und 2021 zwar zu Recht kantonale Unterstützung in Höhe von insgesamt fast 300’000 Franken erhalten. Weil das Medienunternehmen aber auch Bundeshilfen von über 920’000 Franken bekommen hat, müsse es nun einen Teil des kantonalen Betrags zurückzahlen.

Radio Freiburg AG hat das Urteil akzeptiert, wie es am Donnerstagnachmittag schreibt: «Das Medienunternehmen Radio Fribourg SA/Radio Freiburg AG nimmt den Entscheid des Kantonsgerichtes vom 17. Juni 2024 zur Kenntnis und entscheidet, den Rekurs nicht an das Bundesgericht weiterzuziehen.»

Die Überlebensfähigkeit des Unternehmens ist gewährleistet, und es wird keine Entlassungen geben.

Radio Freiburg AG

Nun sucht das Medienunternehmen das Gespräch mit dem Staatsrat. Ziel sei es, «mit dem Kanton eine Vereinbarung zu treffen», schreibt Radio Freiburg. «Es könnten zum Beispiel Hintergrundsendungen, die für den Kanton von öffentlichem Interesse sind, produziert werden.» Gehe der Staatsrat nicht auf dieses Angebot ein, werde ein Zahlungsplan ausgehandelt. Die Überlebensfähigkeit des Unternehmens sei trotz des Urteils weiterhin gewährleistet, schreibt die Radio Freiburg AG und schliesst Entlassungen aus.

Insgesamt über 1,2 Millionen Franken Unterstützung

Im Frühjahr 2020 hatte der Staatsrat zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie eine finanzielle Unterstützung für Medienunternehmen beschlossen. Die kantonale Verordnung sah vor, dass Beihilfen in der Höhe von 50 Prozent der im Geschäftsjahr 2019 erzielten Werbeeinnahmen ausbezahlt werden sollten.

Insgesamt wurden fast 300’000 Franken A-fonds-perdu-Beiträge an Radio Freiburg ausbezahlt – rund 160’000 Franken im Jahr 2020 und etwa 140’000 Franken im darauffolgenden Jahr. Ebenfalls 2021 erhielt Radio Freiburg zusätzlich Bundeshilfen in der Höhe von über 920’000 Franken.

Und das wurde für das Medienunternehmen zum Problem.

Der Staatsrat verlangte die Rückerstattung

Im Jahr 2023 wies die kantonale Volkswirtschaftsdirektion das Freiburger Medienunternehmen darauf hin, dass die im Jahr 2021 ausbezahlten kantonalen Covid-Kredite den Betrag übersteige, auf den das Unternehmen nach Abzug der Finanzhilfe des Bunds Anspruch habe. Und sie verlangte daher die Rückerstattung der 140’000 Franken. Denn die durch die Finanzhilfen des Kantons und des Bunds im Jahr 2021 erhaltene Summe entspreche mehr als der Hälfte der entgangenen Werbeeinnahmen.

Die Radio Freiburg AG erhob Rekurs gegen den Entscheid des Staatsrats und verwies dabei auf ihre besorgniserregende finanzielle Situation. Vor allem aber führte sie eine aus ihrer Sicht bestehende Ungleichbehandlung an: Die Verordnung des Staatsrats habe festgelegt, dass die vom Kanton gewährte Unterstützung für Radio- und Fernsehmedien subsidiär zu jener des Bunds sei – für die Printmedien indes sei sie ergänzend.

Das Kantonsgericht hat diese Argumente im kürzlich veröffentlichten Urteil zurückgewiesen.

Gewisse Ungleichbehandlung gerechtfertigt

Radio Freiburg habe im Geschäftsjahr 2023 zwar einen Verlust von über 480’000 Franken erzielt, die Reserven durch den Bau des Mediaparcs aufgebraucht und zudem sechs Mitarbeiter entlassen – doch die Aussichten der Werbeeinnahmen 2024 scheinen vielversprechend zu sein, schreibt das Kantonsgericht. «Angesichts dessen erlaubt die finanzielle Situation der Beschwerdeführerin, auch wenn sie weiterhin angespannt ist, die Rückzahlung der unrechtmässig bezogenen Beihilfen.»

Der Bau des Mediaparcs hat einen grossen Teil der Reserven der Radio Freiburg AG verschlungen.
Archivbild: Fred Jonin

Das Kantonsgericht weist in seinem Urteil auch den Vorwurf der Ungleichbehandlung zurück. Im Gegensatz zu Printmedien erhielten Radio- und Fernsehmedien Gebührengelder. Diese Einnahmen würden – im Gegensatz zu Werbeeinnahmen und Abozahlen – auch nicht von der Wirtschaftslage beeinflusst. Daher sei eine gewisse Ungleichbehandlung durchaus gerechtfertigt. Zumal die Bundeshilfe für Printmedien ausschliesslich für die Vertriebskosten galt.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema