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Radargeräte abgedeckt und so Bussen verhindert: Beschuldigter ficht Strafe vor Sensler Gericht an

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Ein 57-jähriger Mann hat im Oktober 2023 ein Radargerät mit Kehrichtsäcken abgedeckt. Weil er gegen den Strafbefehl Einsprache erhob, stand er am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Sense.

Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron musste nicht laut sprechen, um vom Beschuldigten gehört zu werden. Ausser den beiden waren nur der Gerichtsschreiber und ein Vertreter der Presse im Gerichtssaal des Bezirksgerichts Sense in Tafers anwesend. So musste sie einzig das Tastaturtippen des Gerichtsschreibers übertönen, als sie den Beschuldigten – einen 57-jährigen Mann aus dem Sensebezirk – fragte, ob er seine Einsprache aufrechterhalten wolle. Dieser bejahte.

Die Einsprache hatte der Mann eingereicht, weil er mit dem Strafmass eines Strafbefehls nicht einverstanden war. Dieser sah eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 210 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 1300 Franken vor. Dass er im Oktober 2023 in Schwarzsee ein halbstationäres Radargerät mit zwei Kehrichtsäcken abgedeckt und damit eine Amtshandlung behindert hatte, bestritt er nicht. Laut der Polizeirichterin gab es dafür auch einen visuellen Beweis. Solche, die aufgrund des Vergehens des Mannes bei vier nachfolgenden Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht gemacht werden konnten, da das Radargerät das Innere der Kehrichtsäcke und nicht die Fahrbahn fotografierte. 

«Strafmass steht in keinem Verhältnis»

Was den Beschuldigten viel mehr störte, war, dass «Bagatelldelikte mit einem ähnlichen Strafmass geahndet werden wie schwere menschliche Tragödien». Er verstünde weder die Höhe der Geldstrafe noch die Probezeit von zwei Jahren. «Es kann nicht sein, dass man nur auf das Einkommen schaut. Es sollte darauf ankommen, welches Delikt man begeht.» Der Mann erzählte von einem Fall, in dem einer seiner Freunde von jemandem totgefahren wurde, der ohne Führerschein unterwegs war und eindeutig Schuld am Unfall hatte. «Wenn ich das Strafmass mit meinem vergleiche, steht das in keinem Verhältnis zueinander.» Schliesslich sei bei ihm kein grosser Schaden entstanden.

Die Polizeirichterin erklärte dem Beschuldigten, dass eine Geldstrafe immer entweder bedingt oder unbedingt ausgesprochen werde. Bei einer bedingten Geldstrafe wird die Zahlung aufgeschoben und der Beschuldigte müsse die Strafe nur bezahlen, wenn er innerhalb einer festgelegten Probezeit von in der Regel zwei Jahren erneut straffällig wird. Die Alternative sei eine unbedingte Geldstrafe, die sofort bezahlt werden müsse, unabhängig davon, ob der Beschuldigte weitere Straftaten begeht.

Abschliessend bekräftigte der Beschuldigte in seinem Plädoyer nochmals seinen Unmut über die Verhältnisse der Strafmasse. «Manchmal habe ich das Gefühl, dass der Staat mit solchen Urteilen versucht, die Menschen zu verunsichern. Das ist in unserer freien Demokratie etwas schade, weil das Verhältnis einfach nicht stimmt.»

Das Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.

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