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Partnerin geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt: 28-Jähriger mit hoher Geldstrafe belegt

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Ein Mann hat seine Lebenspartnerin bedroht, geschlagen und gewürgt. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hat einen 28-jährigen Ukrainer wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Wie die Behörde in einem Strafbefehl schreibt, muss der Mann eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen. Die Strafe wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt eine Busse von 1200 Franken.

Beim Strafmass hat die Instanz berücksichtigt, dass der Mann bereits zwei Tage vorläufig festsass. Der Grund für die Festnahme des 28-Jährigen findet sich im Juni 2023. Stark betrunken stritt sich der Mann gegen 1.30 Uhr morgens in der Freiburger Innenstadt so lautstark mit seiner ebenfalls alkoholisierten Lebenspartnerin, dass die Polizei eingreifen musste. Als diese den Mann nach seinem Ausweis fragte, widersetzte er sich der Kontrolle und randalierte schreiend und wild gestikulierend auf der Strasse. Er versuchte zu flüchten und musste von der Polizei in Handschellen gelegt und zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen werden.

«Ich bringe dich um»

Etwa zwei Monate später eskalierte die Lage zwischen dem Verurteilten und seiner Partnerin erneut. Diesmal in der gemeinsamen Wohnung im Sensebezirk, und diesmal gewaltsam. Nach einer heftigen Diskussion, bei der beide betrunken waren, ging die Partnerin ins Schlafzimmer und legte sich ins Bett. Der Ukrainer folgte ihr, zog sie an den Haaren aus dem Bett und schlug sie mit den Fäusten an Beine, Arme und schliesslich ins Gesicht. Erst als sie aus der Nase blutete, liess er von ihr ab.

Die Partnerin ging daraufhin ins Badezimmer, um sich das Blut abzuwaschen. Doch der Mann folgte ihr erneut, zog sie an den Haaren aus der Dusche, warf sie auf das Bett und begann, sie am Hals zu würgen. Währenddessen drohte er ihr laut Strafbefehl mit den Worten «Ich bringe dich um». Er würgte sie dabei so stark, dass sie zweimal das Bewusstsein verlor.

Ein medizinischer Bericht des Freiburger Spitals HFR stellte bei der Frau mehrere Hämatome und Blutergüsse am Körper fest, heisst es im Strafbefehl. Der Hals- und Augenbereich wies zudem klar ersichtliche Strangulationsmerkmale auf.

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