Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Neun Schafe in fünf Tagen gerissen: Kanton Bern ordnet Abschuss eines Wolfs im Simmental an

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Wolf hat in Boltigen BE neun Schafe gerissen. Der Kanton Bern verfügt nun den Abschuss des Problemwolfs. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Kanton Freiburg ist bereits angedacht.

Vier Schafe am Montag, eines am Donnerstag und wieder vier am Freitag: So dürfte der Speiseplan eines Wolfes in der vergangenen Woche im Simmental ausgesehen haben. Zwischen dem 1. und dem 5. Juli soll das Raubtier in der Gemeinde Boltigen im Obersimmental neun Schafe gerissen haben. Dies schreibt die bernische Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) in einer Medienmitteilung. Die betroffenen Tiere stammen demnach aus einer geschützten Herde von 2000 Schafen, die im Grenzgebiet der Kantone Bern und Freiburg gesömmert werden. Obwohl DNA-Tests noch ausstehen, deuteten die Rissmuster eindeutig auf einen Wolf hin.

Der Riss vom Freitag könnte dem Wolf nun selbst zum Verhängnis werden. «Mit dem Vorfall vom 5. Juli sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschuss eines Wolfs erfüllt», schreibt die WEU weiter. Der Kanton Bern hat deshalb den Abschuss des Problemtiers im Sömmerungsgebiet Walop/Stierebärgli in Boltigen angeordnet. Sollte es in benachbarten Gebieten von Boltigen zu weiteren Rissen in ausreichend geschützten Herden kommen, wird der Abschussbereich erweitert.

Einen Monat Zeit

Damit der Einzelwolf geschossen werden darf, müssen laut Mitteilung bestimmte Auflagen erfüllt werden. So darf der Wolf nur geschossen werden, wenn sich Schafe oder Ziegen auf der betroffenen Alp aufhalten. Dadurch soll verhindert werden, dass der falsche Wolf erlegt wird. Die Abschussverfügung gilt befristet bis zum 10. August.

Die WEU des Kantons Bern weist darauf hin, dass beschwerdeberechtigte Verbände gegen die Verfügung Beschwerde führen können. Eine Beschwerde habe jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Abschüsse bereits 2023 verordnet

Bereits letztes Jahr hatten die Kantone Bern und Freiburg ähnliche Abschussverfügungen erlassen. Damals wurde erstmals seit der Rückkehr des Raubtiers ein Wolf auf Freiburger Kantonsgebiet erlegt (die FN berichteten).

Vertreter der betroffenen Kantone planen nun gemeinsam mit Bundesspezialisten und Herdenschutzexperten eine Begehung der betroffenen Alp. Ziel ist es, das Vorgehen zu koordinieren und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Situation zu diskutieren.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema