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Neubau für Rechtsfakultät gefährdet? Eidgenössische Kommissionen sind gegen das Vorhaben

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Die ehemaligen Industriebauten auf dem Tremplin-Areal sollen stehen bleiben, verlangen Fachkommissionen für Heimatschutz und Denkmalpflege. Damit stellen sie das Uni-Projekt infrage.

Neben dem Thierryturm in der Stadt Freiburg möchten der Kanton und die Universität ein neues Gebäude für die Rechtswissenschaftliche Fakultät errichten. Dieses Areal war jedoch lange Zeit blockiert. Denn dort befindet sich die Stiftung Tremplin, die unter anderem Menschen mit Suchterkrankungen unterstützt. Ehe die Umsetzung des Uni-Projektes beginnen kann, brauchte es noch einen neuen Standort für das Tremplin. Dieser wurde vor wenigen Monaten gefunden – und der Weg für die Rechtswissenschaftliche Fakultät schien frei.

Doch nun liegen neue Steine auf dem Weg. Dieses Mal kommen sie aus Bundesbern. Denn die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission sowie die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege kritisieren das Vorhaben der Uni deutlich, wie die FN erfahren haben. Beide Kommissionen stellten sich bereits gegen das Bauprojekt «Fleur de Morat» mit neun Mehrfamilienhäusern in Murten (die FN berichteten). In einem 17-seitigen Gutachten warnen sie jetzt, dass das Uni-Projekt «die bebaute Stätte von nationaler Bedeutung und die betroffenen historischen Monumente erheblich beeinträchtigt». Konkret meinen sie damit die Industriegebäude rund um das Tremplin, das Miséricorde-Gelände und den Thierryturm.

«Wertvolles und seltenes Zeugnis»

Damit es genug Platz für den Neubau der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gibt, müssen die sieben bestehenden Gebäude beim Tremplin weg, also abgerissen werden. «Tabula rasa», so die Wortwahl der zwei Kommissionen. Aus ihrer Sicht haben diese Gebäude allerdings einen besonderen historischen Wert: Sie seien «ein wertvolles und seltenes Zeugnis». Denn die Gebäude seien Teil des «ersten Industrieviertels, das in Verbindung mit den Eisenbahngleisen errichtet wurde und in der Stadt Freiburg heute noch existiert». Errichtet wurden sie zwischen 1878 und 1918. Im Laufe der Jahrzehnte befanden sich hier ein Käsehandel, eine Molkerei, eine Papierfabrik und eine Schreinerei sowie Wohnräume. Die Spuren davon sind gemäss den Eidgenössischen Kommissionen bis heute präsent: «Ein grosser Teil der historischen Gebäudesubstanz blieb im Inneren der Gebäude erhalten.» Zudem hätten bei der Planung dieser Gebäude Freiburger mitgewirkt, die «die städtische und architektonische Landschaft Freiburgs an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert prägten». Auch gewähre die aktuelle Bebauung den Blick auf die historischen Elemente, die den Wert dieses Viertels ausmachen, nämlich den Thierryturm, die Universität Miséricorde und das Villenensemble von Gambach.

Die Gebäude beim Tremplin sind Teil des ersten Industrieviertels, das in Verbindung mit der Eisenbahn errichtet wurde.
Archivbild: Charles Ellena

«Ein grosser Teil der historischen Gebäudesubstanz blieb im Inneren der Gebäude erhalten.»

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission sowie die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege

Kritik gibt es von den Kommissionen auch, weil der Neubau die benachbarten Gebäude der Universität Miséricorde «erdrücken» würde. «Aufgrund ihrer Nähe zueinander ist der Unterschied in der Höhe zwischen dem geplanten Gebäude und dem Miséricorde-Komplex beträchtlich», heisst es im Gutachten. «Das geplante Gebäude liegt zwar tiefer, ist aber dennoch dominant.» Das dreieckige Prisma des geplanten Gebäudes werde die räumlichen und morphologischen Beziehungen zu den benachbarten historischen Bauwerken verändern. Gleichzeitig erinnern die Kommissionen an das Schutzziel für die Miséricorde: «Erhalt der Universität Miséricorde und ihrer Erweiterung, sowohl in ihrer Substanz, ihrer Umgebung als auch ihrer prägenden Wirkung im Ortsbild.»

Thierryturm unter Druck

Der rund 30 Meter hohe Thierryturm und die dort verbliebenen Reste der Stadtmauer sind Überbleibsel vom Beginn des 15. Jahrhunderts. Der Bau der Mensa und der Tiefgarage in den 1980er-Jahren sei zum Nachteil des historischen Turms gewesen: «Er wurde vom Universitätsgebäude isoliert und auf einen ziemlich heruntergekommenen Restplatz zwischen der Rampe der Tiefgarage und den Bahngleisen beschränkt.» Das Vorprojekt für das neue Uni-Gebäude sah vor, die Rampe am Fuss der Stadtmauer zu entfernen und die Mensa zu verlegen. Im Gutachten bedauern die Kommissionen, dass dieses Vorhaben zwischenzeitlich aufgegeben wurde. Die stark beeinträchtigte Qualität der Aussenanlagen um die Befestigungen herum und entlang der Universität werde so nicht verbessert. «Eine Verlegung der Tiefgaragenrampe ist notwendig, um wieder unzerstückelte und harmonischere Aussenbereiche um den Turm zu gestalten.»

Der Thierryturm befindet sich auf einem «heruntergekommenen Restplatz zwischen der Rampe der Tiefgarage und den Bahngleisen», so die beiden Kommissionen.
Archivbild: Laurent Crottet

«Die Entscheidbehörde könnte dem Projekt eine nationale Bedeutung zuerkennen, die das Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung des Geländes übersteigt.»

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission sowie die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege

Zusammenfassend gibt es also grundlegende Kritik vonseiten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission sowie der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege. Dennoch lassen die beiden eine Tür offen für die Realisierung des neuen Uni-Gebäudes. Denn in ihrem Gutachten weisen sie darauf hin, dass das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz eine Abwägung verschiedener Interessen erlaubt: «Die Entscheidbehörde könnte dem Projekt eine nationale Bedeutung zuerkennen, die das Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung des Geländes übersteigt.» Allerdings müsse der Kanton verschiedene Punkte belegen, unter anderem, dass es keinen anderen möglichen Standort gibt, alle verhältnismässigen Optimierungen des Projekts ausgeschöpft wurden und Ersatzmassnahmen umgesetzt werden, wie der Rückbau anderer störender Infrastrukturen.

Reaktion: «Kanton muss solide Interessenabwägung vornehmen»

Trotz der umfangreichen Einwände der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission sowie der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege gegen den Neubau der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bleibt Staatsrat Jean-François Steiert (SP) zuversichtlich. «Solche Gutachten gehören zum üblichen Raumplanungsverfahren. Es ist nun Aufgabe des Kantons, eine solide Interessenabwägung vorzunehmen», sagt er auf Anfrage. Die Interessen des Heimatschutzes müssten gegen andere nationale Interessen abgewogen werden, wie jene der universitären Ausbildung am Standort Freiburg und der dichteren und effizienteren Raumnutzung. Diese beiden seien, wie der Heimatschutz auch, auf Bundesebene verankert. Das kantonale Amt für Kulturgüter habe übrigens keine Schutzmassnahmen für die Gebäude beim Tremplin vorgeschlagen, so Steiert. «Die kantonale Kommission machte Vorschläge für eine bessere Integration des Projekts, ohne es infrage zu stellen.»

Wie üblich würden die kantonalen Stellen das Gutachten analysieren.«Daraus werden wir die notwendigen Schlüsse für die weitere Arbeit am Projekt und für Projektanpassungen ziehen», so der Staatsrat. «Welche Auswirkungen die laufende Analyse auf den weiteren Projektverlauf haben wird, lässt sich naturgemäss nicht vorwegnehmen.» Der Kanton wolle allerdings so schnell wie möglich klären, wie das universitäre Projekt angepasst werden müsse, um möglichst alle Interessen unter einen Hut zu bringen.

Gutachten zu spät eingeholt?

Dass der Neubau der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf dem Areal beim Tremplin errichtet werden könnte, ist bereits seit den 2000er-Jahren bekannt. Der Kanton hat das Vorprojekt aber erst im Frühjahr 2023 den beiden Eidgenössischen Kommissionen zur Begutachtung geschickt. Hätte das nicht schon früher geschehen müssen? «Diese Frage betrifft eine frühere Entscheidung in einer anderen Direktion, die ich nicht kommentieren möchte», antwortet Steiert. Er könne aber allgemein sagen, dass es damals nicht üblich gewesen sei, frühzeitig Gutachten auf Bundesebene einzuholen. «Heute versuchen wir, entsprechende Gutachten früher zu erhalten. Denn so können wir es vermeiden, Eingriffe vorzunehmen in einem architektonisch bereits stark fortgeschrittenen Projekt.» (jmw)

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