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Meta will KI mit Posts von Nutzern trainieren – wie Sie sich davor schützen

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Eine europäische Datenschutzorganisation hat in elf Ländern eine Beschwerde gegen Meta eingereicht. Der Techriese scheint Usern, die ihre Daten schützen wollen, extra Steine in den Weg zu legen.

Der Facebook-Konzern sorgt bei Datenschützerinnen und Verfechtern einer strengen Privatsphäre immer wieder für rote Köpfe. Nun hat es Meta wieder getan: Der Techriese hat angekündigt, die Daten von Nutzerinnen und Nutzern für das Training von künstlicher Intelligenz (KI) zu verwenden. Und zwar standardmässig. Das heisst: Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen. Doch ist das überhaupt mit dem europäischen Datenschutzgesetz vereinbar?

Nein, kritisiert die europäische Datenschutzorganisation Noyb. Sie hat am Donnerstag in elf Ländern eine Beschwerde gegen «Metas Missbrauch persönlicher Daten» eingereicht. Die Datenschutz-Fachleute sehen mehrere Verstösse gegen die europäische Datenschutzverordnung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was plant Meta?

Die Ankündigung gelangte per Mail zu Millionen von Facebook-Nutzerinnen und Instagram-Nutzern. Sie kommt einigermassen unscheinbar daher: «Wir bereiten uns darauf vor, KI bei Meta auf deine Region auszuweiten.» Das bezeichne «alle unsere Features und Erlebnisse, die generative KI nutzen». Um diese anbieten zu können, berufe man sich auf ein «berechtigtes Interesse», die persönlichen Informationen zu verwenden. Es bestehe ein Widerspruchsrecht. Dafür werde die Datenschutzrichtlinie per 26. Juni aktualisiert.

Im Klartext: Ab Ende Juni greift Meta standardmässig Inhalte auf Facebook und Instagram ab, um seine KI-Systeme zu trainieren. Betroffen davon sind etwa gepostete Beiträge, Fotos und Videos. Nach Interpretation der deutschen Verbraucherzentrale gilt das auch für Beiträge, die man nur für bestimmte Personen sichtbar gepostet hat.

Ausgenommen sind nur private Nachrichten in persönlichen Chats, etwa via Messenger. Auch der Nachrichtendienst Whatsapp ist nicht betroffen. Dort sind alle Inhalte Ende-zu-Ende verschlüsselt, der Konzern sollte also keinen Einblick haben.

Warum sind Datenschützer empört?

Erstens kritisiert die europäische Datenschutzorganisation Noyb (kurz für: «None of your business» – «geht dich nichts an») das standardmässige Abgreifen von Daten. Üblicherweise sei dies gemäss der europäischen Datenschutzverordnung verboten; grundsätzlich müsse man die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer einholen. Stattdessen argumentiere Meta mit einem «berechtigten Interesse, das über den Grundrechten der Nutzer:innen steht».

Max Schrems, Noyb-Gründer, Datenschutzaktivist und Jurist.
Bild: Imago Stock&people

Der Noyb-Gründer und bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems sagt dazu, Meta habe das gleiche Argument schon bei der Verwendung von persönlichen Daten für die Werbung eingebracht. Doch der europäische Gerichtshof habe es abgewiesen. Für Schrems ist es unverständlich, dass sich Meta nun auf dieselbe Rechtsgrundlage beruft: «Es scheint, als würde Meta die Urteile des Gerichtshofs wieder einmal rigoros ignorieren.»

Zweitens bemängelt Noyb, dass die «KI-Technologie» nicht näher definiert sei: Es bleibe unklar, zu welchem Zweck sie verwendet werden solle. Das sei nicht mit dem Gesetz nicht vereinbar und «äusserst besorgniserregend», weil es um die persönlichen Daten von rund vier Milliarden Menschen gehe.

Laut Schrems ist KI-Technologie ein «unglaublich breiter Begriff»: «Es könnte sich um einen einfachen Chatbot, extrem aggressive personalisierte Werbung oder sogar eine Killerdrohne handeln.» Und Meta sage sogar, dass es die Daten beliebigen Dritten zur Verfügung stellen könne.

Drittens bezeichnet Noyb den Widerspruch als «eine Farce». Meta gestalte den Prozess extrem kompliziert. Denn der Widerspruch ist nicht mit einem Klick erledigt. Vielmehr müssen Nutzerinnen und Nutzer ein Formular ausfüllen und darin sogar einen persönlichen Grund angeben, warum sie nicht einverstanden sind. Zudem muss man das Formular für jede Plattform wie Facebook, Instagram oder Threads separat ausfüllen.

Max Schrems bezeichnet den Prozess als «völlig absurd». Mit einem «versteckten, trügerischen Formular» müsse man «darum betteln, von der Datensammlung ausgenommen» zu werden. Meta habe sich die «Mühe gemacht, möglichst viele Ablenkungen einzubauen». So wolle es sicherstellen, dass möglichst wenige Menschen widersprechen.

Wie kann ich mich gegen die Verwendung meiner Daten wehren?

Das Formular ist unter einem separaten Link für Facebook und Instagram verfügbar. Dazu müssen Sie aber bereits eingeloggt sein. Ein alternativer Weg führt direkt über die Plattform.

Öffnen Sie Ihre Profilseite (Chronik).

Klicken Sie auf das Profilbild oben rechts (am PC) oder tippen Sie auf die drei Striche rechts (am Handy).

Wählen Sie «Einstellungen und Privatsphäre» und dann «Einstellungen».

Scrollen Sie zu «Datenschutzrichtlinie» und klicken Sie auf den Link «Widerspruchsrecht».

Tippen Sie auf die drei Balken und öffnen Sie die Einstellungen.

Scrollen Sie herunter und wählen Sie den Bereich «Info», dann «Datenschutzrichtlinie».

Dort finden Sie den Bereich «Widerspruchsrecht».

Im Formular müssen Sie eine ganze Reihe von Infos eingeben: Wohnsitzland, Mailadresse und den Grund für den Widerspruch. Dazu sollte laut der deutschen Verbraucherzentrale ein Satz genügen, der etwa so klingt: «Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.» Oder: «Ich fühle mich allgemein unwohl beim Gedanken an KI.»

Nach wenigen Minuten sollte eine Bestätigung von Meta eintreffen, dass der Widerspruch angenommen wurde.

Habe ich meine Daten damit definitiv geschützt?

Leider nein. Trotz Widerspruch können immer noch Daten zu Meta gelangen. Nämlich beispielsweise dann, wenn man auf einem Foto eines anderen Nutzers zu sehen ist, der keinen Widerspruch eingelegt hat.

Wie geht es nun weiter?

Noyb hat die Beschwerde in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen und Spanien eingereicht. Weitere Länder sollen in den kommenden Tagen folgen. Die zuständigen Datenschutzbehörden müssen nun entscheiden, ob sie ein Dringlichkeitsverfahren einleiten. In diesem Fall könnte Metas Vorhaben schon bald vorläufig verboten werden.

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