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Mehr Flexibilität beim Religionsunterricht?

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Mit einer Motion verlangen zwei Grossräte mehr Flexibilität bei der Planung des Religionsunterrichts. Diesen durch ein anderes Fach zu ersetzen, lehnt der Staatsrat als verfassungswidrig ab.

von Arthur Zurkinden

In der Begründung ihrer Motion geben sich die Grossräte Savio Michellod (FDP, Granges) und Pierre Vial (SP, Progens) sowie zwölf Mitunterzeichner erstaunt darüber, dass in der obligatorischen Schule weiterhin wöchentlich eine Lektion dem Religionsunterricht gewidmet werde. «Dieser Unterricht wird relativ selten besucht, betrachtet man die Gesamtheit der Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit», halten sie fest und erinnern daran, dass die dispensierten Schüler während dieser Zeit beaufsichtigt, die älteren der französischsprachigen OS zum Teil am Unterricht in Ethik und Religion teilnehmen. Sie vertreten deshalb die Ansicht, dass diese Wochenlektion für andere Zwecke genutzt werden könnte, die für jede Bildungsstufe festzulegen wäre. Und jene Schüler, die für den konfessionellen Religionsunterricht angemeldet seien, könnten gemeinsam eine Lektion ausserhalb der Stundentafel besuchen, wodurch eine andere Möglichkeit für ein spirituelles Angebot geschaffen würde.

Konsens zeichnet sich ab

In seiner Antwort auf die Motion verheimlicht der Staatsrat nicht, dass es heute zu Schwierigkeiten kommen kann, etwa was die Verantwortung zwischen den Religionslehrern und den Lehrpersonen betrifft. «Der Vorschlag der Grossräte, den Religionsunterricht aus dem wöchentlichen Stundenplan herauszunehmen, ist verfassungswidrig», betont er aber. Er könne deshalb nicht auf die Motion eintreten, es sei denn, er würde eine Verfassungsänderung verlangen. Dies hält er aber nicht für verhältnismässig, zumal sich möglicherweise eine pragmatische Lösung abzeichne. Einen möglichen Konsens sieht er in der Revision des Schulgesetzes. So könnte dieses nach seinen Worten beispielsweise wie folgt geändert werden: «Im wöchentlichen Stundenplan ist eine bestimmte Zeit für den konfessionellen Religionsunterricht der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgesehen. Sie legen in Absprache mit der Direktion die Modalitäten fest. Sie haben das Recht, für diesen Unterricht die Schulräumlichkeiten unentgeltlich zu benutzen».

Einvernehmliche Lösung

Der Staatsrat empfiehlt deshalb dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. Er verpflichtet sich jedoch, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der auch jene Elemente enthält, die im Einvernehmen mit der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg entwickelt werden. Er werde dies so schnell wie möglich tun, ist sich aber bewusst, dass es einige Monate dauern werde, sich entsprechend abzusprechen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. (az)

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