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Gegen Personalmangel heisst für die Reform

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Immer wieder ist zu hören, dass die Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals einen Personalmangel im öffentlichen Sektor nach sich ziehen werde. Diese Überlegung ist zwar berechtigt, aber es gilt sie in beide Richtungen durchzuspielen. Bei einer Annahme der Revision kann davon ausgegangen werden, dass maximal 1000 Angestellte im Jahr 2021 unter den aktuellen Bedingungen in den frühzeitigen Ruhe-stand treten werden.

Was passiert nun, wenn das Stimmvolk die Reformpläne ablehnt? Ein Nein würde das Inkrafttreten einer technischen Revision bedeuten. Diese enthielte weniger Übergangsmassnahmen, von denen zudem nur Personen im Alter zwischen 59 (anstatt 45) und 64 Jahren profitieren würden. Viele Angestellte würden diese Bedingungen nicht akzeptieren und sich einen attraktiveren Arbeitgeber suchen. Gerade im Gesundheits- und im Ingenieurwesen dürften diese Menschen keine Mühe haben, eine andere Stelle zu finden. Wir reden hier von mehreren Tausend Personen!

Es handelt sich also um eine Farce, wenn der Personalmangel als Nein-Argument und zum Schutz des öffentlichen Sektors ins Feld geführt wird – das Gegenteil ist der Fall. Wer den öffentlichen Dienst unterstützen will, der sagt am 29. November 2020 Ja zur Reform.

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