«Eine unabhängige Spezialistin für Zivilverfahren der Universität Zürich schafft Klarheit», schreibt Journalist Luca De Carli in den FN (20. Oktober). Wie die Professorin und Spezialistin für Zivilverfahrensrecht Tanja Domej im Artikel darlegt, würde eine Annahme der Konzernverantwortungsinitiative nicht zu einer «Klageindustrie» gegen international tätige Unternehmen führen. Und damit – so darf die Leserschaft die Schlussfolgerung ziehen – sei das Hauptargument der Initiativgegner unbegründet. Dabei geht unter, dass die Möglichkeit der Haftungsklagen auch das Hauptargument der Initianten ist. Mit anderen Worten, die Konzernverantwortungsinitiative vermag nicht zu halten, was sie verspricht. Das Anliegen für die Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte weltweit verdient mehr als Lippenbekenntnisse und Bewirtschaftung der «Gutmensch»-Attitüde. Es verlangt vielmehr nach der Einhaltung internationaler Standards (OECD-Leitsätze für Unternehmensverantwortung) und konkreten Vorgehensprozessen, die sich an EU-Standards orientieren (gemeinsame Definition und Anwendung der Sorgfaltspflicht, Risikoerkennung und Berichterstattung), sowie strafrechtlichen Konsequenzen bei Nichtbefolgen der Berichts- und Sorgfaltspflichten. Dies fordert der indirekte Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament. Weil mir Menschenrechte und Umweltschutz wichtig sind, vertraue ich auf das Machbare und unterstütze den parlamentarischen Gegenvorschlag zur Volksinitiative.
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- 28.03.2024
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Bei einer Grabaufhebung gedenken die Angehörigen noch einmal den schon lange Verstorbenen. Was genau passiert über und unter der Erde? …
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