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Das Gemüse aus dem Hausgarten wird fehlen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Für Besitzer von Haus- und Schrebergärten gehören Saatgut und Setzlinge zum Grundbedarf. Vom Bund wurde ein entsprechendes Verkaufsverbot für Saatgut und Jungpflanzen erlassen. Durch dieses Verbot können die Hobbygärtner ihren Grundbedarf nicht mehr selbst decken. Erschwert wird diese Tatsache, weil den inländischen Produzenten die Erntehelfer fehlen. Sicher werden auch der Import von Gemüse und Früchten und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Frischprodukten nicht einfacher werden. Hier leisten die Gartenbesitzer einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Entschärfung eines Versorgungsengpasses.

Viele der Hobbygärtner sind Rentnerinnen und Rentner oder gehören einer der anderen Risikogruppen an. Durch dieses Verbot sind sie gezwungen, sich einem erhöhten Ansteckungsrisiko auszusetzen, wenn die Frischprodukte in einem Verkaufslokal besorgt werden müssen.

Selbstverständlich unterstütze ich die Verhaltensregeln und die meisten der getroffenen Massnahmen. Gerade hier jedoch schiessen diese Vorschriften über das Ziel hinaus. Ein wenig mehr gesunder Menschenverstand wäre gefragt. Eine Aufhebung dieses Verbots dürfte auch nicht mehr Aufwand erfordern als dessen Einführung.

Hans-Ulrich Marti, Wünnewil

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