Natürliche Personen haben neu bis zum 30. Juni Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Dies hat der Staatsrat entschieden. Mit einer Fristerstreckung bleibt bis Ende August Zeit. Ebenfalls wird die Frist zur Bezahlung aller kantonalen Steuerrechnungen von 30 auf 120 Tage verlängert. Dies gilt nicht für die Bundessteuer.
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