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Standesinitiative für Gaucho steht

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Das Bundesamt für Landwirtschaft verbietet das Neonicotinoid Gaucho weiterhin. Zur Bekämpfung der Blattläuse, von denen die Vergilbung bei Zuckerrüben übertragen wird, hat das Bundesamt dafür zwei Mittel zugelassen, die für Kartoffeln erlaubt sind.

Der Kanton Freiburg setzt sich aber weiterhin für die Verwendung des Neonicotinoids Gaucho ein. Der Staatsrat hat dazu einen Entwurf zur Einreichung einer Standesinitiative bei der Bundesversammlung vorgelegt.

Im September wurde eine von 53 Grossräten dringliche Motion zur befristeten Verwendung von Gaucho einge-reicht, und am 15. Oktober hat der Grosse Rat die Motion mit 59 gegen 35 Stimmen gutgeheissen.

Nun liegt der Entwurf die-ser Standesinitiative vor. Der Staatsrat betont darin die Wichtigkeit des Zuckerrübenanbaus für Freiburg und dass zehn europäische Länder eine solche Notzulassung erteilt haben. Er schreibt auch, dass bei 802 Proben in Freiburger Gewässern nur eine leicht über dem Grenzwert für Imidacloprid lag. Der Staatsrat argumentiert mit einer fehlenden Alternative zur Bekämpfung der viralen Vergilbung.

uh

 

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