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Öko-Autos bevorzugt

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In einer 2018 eingereichten Motion verlangten die Grossräte Eric Collomb (CVP, Lully) und Hubert Dafflon (CVP, Grolley), dass das kantonale Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge aus dem Jahr 1967 überarbeitet werde. Trotz schrittweisen Anpassungen an technologische Entwicklungen sei eine grundlegende Revision der Be­steuerungskriterien angezeigt, schrieben sie. Insbesondere sollten Antriebstypen, Fahrzeugleistung, Schadstoffemissionen und Sicherheit berücksichtigt werden.

Klarer und kohärenter

Nun legt der Freiburger Staatsrat einen Entwurf vor, der mehr Klarheit bringen und die Kohärenz verbessern soll. Dabei schlägt er vor, dass Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht mehr nach der Nutzlast, sondern nach dem Gesamtgewicht besteuert werden. Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen wird die Besteuerung nach Hubraum durch eine neue Besteuerungsform ersetzt, die auf drei Säulen basiert: Fahrzeugleistung, Energieeffizienz und Umweltschutz.

Aufgrund der Fahrzeugleistung

Wie die Kantonsregierung in ihrer Botschaft schreibt, soll mit der Grundsteuer eine progressive Besteuerung aufgrund der Fahrzeugleistung eingeführt werden. Die Besteuerung wird also nicht mehr aufgrund des Gewichts erfolgen, weil sich das Kriterium des Gewichts auf Elektrofahrzeuge, die mit schweren Batterien ausgestattet sind, negativ auswirke, begründet der Staatsrat den Paradigmenwechsel. Es bestrafe zudem die von Familien und Gewerbebetrieben bevorzugten Minivans und Breaks. Sportwagen mit hoher Leistung und geringem Gewicht würden hingegen bevorzugt. Da eine signifikante Korrelation zwischen Hubraum und Leistung bestehe, könnten zudem allzu grosse Unterschiede zwischen der aktuellen und der zukünftigen Steuer vermieden werden. «Im Übrigen steht die Fahrzeugleistung häufig in Zusammenhang mit der Steuerkraft der fahrzeughaltenden Person», argumentiert der Staatsrat in seiner Antwort.

Energieeffizienz belohnen

Die zweite Besteuerungskomponente soll auf der Energieetikette basieren. Für Fahrzeuge mit sehr guter Energieetikette (A) ist eine Reduktion der Grundsteuer vorgesehen. Für alle anderen Kategorien gibt es keine Reduktion.

Schliesslich will der Staatsrat mit einer Umweltkomponente die Energiestrategie 2050 des Bunds umsetzen, indem er saubere Treibstoffe bevorzugt. Dabei würde für Fahrzeugen mit ausschliesslichem Elektro- oder Wasserstoffantrieb eine reduzierte Grundsteuer anfallen, die mit der Reduktion der Energiekomponente kumulierbar wäre. Auch Fahrzeuge mit Hybrid- oder Gasantrieb würden vorübergehend von einer kumulierbaren Steuerreduktion profitieren. Für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor dagegen gäbe es keine Reduktion.

Finanzielle Auswirkungen

Gemäss dem Staatsrat soll das neue System im Vergleich zu heute nicht weniger Steuereinnahmen bringen, und zwar, weil das Prinzip einer Grundsteuer, die auf Nutzlast, Gewicht oder Hubraum des Fahrzeugs basiert, durch eine Grundsteuer nach Gesamtgewicht oder Fahrzeugleistung ersetzt werde und die beiden Besteuerungsmodi eine gewisse Korrelation aufwiesen.

In den Jahren 2021 und 2022 führe die Garantie der erworbenen Rechte von Halterinnen und Haltern von Fahrzeugen der Kategorie A zu einem Steuerausfall, der im ersten Jahr auf 1,3 Millionen Franken und im zweiten Jahr auf 650 000 Franken geschätzt werde. Die schrittweise Abschaffung der Doppelbesteuerung von Fahrzeugen, die mit Wechselschildern verkehren, erfolge jedoch ebenfalls über drei Jahre ab Inkrafttreten des revidierten Gesetzes, so dass der Betrag vollständig kompensiert werden könne. «Der vorliegende Entwurf stellt für den Staat und die Gemeinden also kein finanzielles Risiko dar», so der Freiburger Staatsrat in seiner Antwort.

rsa

 

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