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Nun profitieren die Privathaushalte

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Vor rund 15 Monaten hatten die Freiburger Stimmbürger mit der Annahme der Steuerreform den Unternehmen im Kanton steuerliche Erleichterungen beschert. Gestern war die Reihe an den natürlichen Personen: Der Grosse Rat genehmigte fünf Massnahmen, mit denen der Kanton 33,5 Millionen Franken, die Gemeinden 26,6 Millionen und die Pfarreien 3,25 Millionen Franken weniger einnehmen (siehe Kasten). Bis Ende Jahr sind noch zwei Schritte geplant, um die Steuern weiter zu senken. Das Kantonsparlament bewilligte die Massnahmen durch eine Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern. Sie gehen auf verschiedene Motionen aus dem Rat zurück.

Das Steuerpaket erhielt gestern eine Mehrheit von 64 gegen 33 Stimmen.

Finanzdirektor Georges Godel (CVP) bezeichnete den Schritt als Teil der Strategie des Staatsrats zur Bekämpfung der Covid-Folgen: «Die ganze Bevölkerung profitiert: Eine Steuersenkung ist der bestmögliche Wiederankurbelungsplan.» Laut Godel hat der Kanton die finanziellen Mittel dazu: Die Steuersenkungen seien Bestandteil des ausgeglichenen Voranschlags 2021.

Unzufriedene Linke

Widerstand kam aus dem linken Lager. «Das ist unverantwortlich», ereiferte sich Elias Moussa (SP, Freiburg). Eine Steuersenkung sei von der Finanzlage und der Konjunktur abhängig. «Die jetzige Situation verlangt grosse Vorsicht. Wir müssen die nötigen Mittel gegen die Krise aufbringen.» Er stellte im Namen der SP einen Antrag auf Rückweisung, dieser wurde aber mit 62 gegen 36 Stimmen abgelehnt.

Aber auch Gemeinderäte unter den Grossratsmitgliedern äusserten ihre Besorgnis. Urs Perler (CSP, Schmitten) zeigte am Beispiel seiner Gemeinde, dass es durch die Steuersenkung schwierig werde, ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren. «Ich halte den Schritt für kontraproduktiv, wenn dafür Leistungen der Gemeinden gestrichen werden müssen.»

Jacques Morand (FDP), Syndic von Bulle, rechnete vor, dass bei den Gemeinden die Einkommenssteuern 70 Prozent der Einnahmen ausmachen, beim Kanton aber nur 40 Prozent. Dazu hätten die Freiburger Gemeinden Schulden von einer Milliarde Franken und der Kanton ein Vermögen von einer Milliarde. «Der Staatsrat ignoriert die Gemeinden immer wieder», klagte Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne).

«Angst ist ein schlechter Ratgeber», entgegnete Georges Godel. «Die Regierung hat bewiesen, dass sie die finanzielle Lage im Griff hat. Unsere Politik der letzten Jahre hilft, die schwere Zeit zu überstehen. Wir können sogar investieren.»

Zu den Gemeinden meinte Godel, dass einige zwar mehr betroffen sein könnten als andere. Aber der interkommunale Finanzausgleich werde dies mit der Zeit wieder korrigieren. Und er sagte, dass der kommunale Steuersatz im Durchschnitt nur 75 Prozent des kantonalen ausmache.

Ab 2021 in Kraft

Freude herrschte im bürgerlichen Lager. «Es ist ein starkes Signal an die Bevölkerung», sagte Nadine Gobet (FDP, Bulle). Sie kam gar mit einem Antrag durch, den Abzug für Drittbetreuungskosten von 10 100 auf 12 000 Franken zu erhöhen. Dies kostet den Kanton weitere 200 000 Franken.

Bevor es zur Schlussabstimmung ging, beantragte Elias Moussa, man möge die beschlossenen Steuersenkungen doch erst 2023 in Kraft treten lassen. Ohne Erfolg: Sie gelten mit Ausnahme des Wertschriftenabzugs bereits ab 2021.

Zahlen und Fakten

Der erste Teil von 100 Millionen Franken

Der Grosse Rat hat gestern Steuersenkungen für natürliche Personen genehmigt, die 2021 und 2022 in Kraft treten. Später sollen noch Abzüge auf Krankenkassenprämien deblockiert und der Steuerfuss um 2 Prozent gesenkt werden. Ersteres liegt in der Kompetenz des Staatsrates, und die Steuerfusssenkung ist Teil des Voranschlags. Nimmt man alle Massnahmen zusammen und addiert die Auswirkungen auf Gemeinden und Pfarreien, kommt man auf Steuersenkungen von rund 100 Millionen Franken. Gestern hat der Grosse Rat fünf Massnahmen verabschiedet, die dem Kanton Steuerausfälle von 33,5 Millionen Franken bringen: 3,3 Millionen für Steuerpflichtige in bescheidenen Verhältnissen, 700 000 Franken beim Abzug für Kinderbetreuung, 15,5 Millionen auf der Vermögenssteuer, 12 Millionen beim Steuersatz für nicht kotierte Wertschriften, 2 Millionen bei der Quellensteuer. Dadurch nehmen Gemeinden 26,6 Millionen und Pfarreien 3,25 Millionen Franken weniger ein.

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Gesetzesänderung

Gemeinden zahlen weniger Handänderungssteuern

Gemeinden, Gemeindeverbände und Agglomerationen sind nach kantonaler Gesetzgebung von den Handänderungssteuern befreit, wenn die Grundstücke dem Erziehungs- oder Gesundheitswesen, der Sozialhilfe oder der Sozialvorsorge dienen sollten.

«Mit dieser Regelung ist Freiburg der restriktivste Kanton», sagte Kommissionssprecherin Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten) bei der Behandlung des Gesetzes über die Handänderungs- und Grundpfandrechtssteuern.

Gestern aber stimmte der Grosse Rat mit 95 gegen 1 Stimme zu, Handänderungen von der Steuer zu befreien, «sofern die Grundstücke unmittelbar und dauernd für öffentliche Zwecke bestimmt sind». Eine Gemeinde soll künftig keine Steuern mehr bezahlen, wenn sie eine Parzelle erwirbt, um beispielsweise eine Gemeindeverwaltung zu bauen.

Auf Antrag der Kommission weitete der Grosse Rat gestern den Kreis der Nutzniesser der neuen Bestimmung noch aus. Neu soll die Befreiung von der Handänderungssteuer nicht nur für Gemeinden, Gemeindeverbände und Agglomerationen gelten, sondern auch für Burgergemeinden.

Dafür hatte sich Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) stark gemacht. Sie erinnerte an die historische Rolle der Burgergemeinden, an deren Aufgaben zum Wohl der Öffentlichkeit und daran, dass auch Burgergemeinden dem Gemeindegesetz unterstehen. Finanzdirektor Georges Godel (CVP) wehrte sich gegen diese Änderung: Burgergemeinden enthielten oft Stiftungen, welche nicht der Allgemeinheit dienten. Die Gebäude selber sollten von öffentlichem Nutzen sein, nicht die Erträge daraus. Mit dieser Lesart fand der Staatsrat aber keine Mehrheit im Parlament.

Im Gesetz wurde auch die Anwendung des Gesetzes auf Nutzungs- und Wohnrechte geändert. Die Nutzungsrechte wurden auf Parkplätze, Terrassen, Balkone und Nebenräume ausgedehnt.

Ein Antrag von Claude Brodard (FDP, Le Mouret), die besteuerbaren Nutzungsrechte nur auf Parkplätze zu beschränken, scheiterte.

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