Spielraum hatte der Grosse Rat fast keinen, da es bei der Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV um die Anwendung von Bundesgesetz ging. Dennoch gab er mit der Genehmigung grünes Licht zu zwei wichtigen Änderungen. So werden bei der Berechnung der Entschädigung neue Höchstbeträge für Mieten berücksichtigt. Die alten waren aus dem Jahr 2001. Wenig Freude hatten die Grossräte, dass Erben auf dem Vermögen Beträge über 40 000 Franken zurückzahlen müssen. So könnte es zum Zwangsverkauf vieler Häuser verstorbener Bezüger kommen.
uh
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.