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Nachbarn kontrollieren Corona-Massnahmen

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Sowohl der Bund wie auch der Kanton Freiburg haben Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus getroffen. Nicht immer werden alle diese Bestimmungen von den Bürgerinnen und Bürgern befolgt. Und so kommen mit den Massnahmen auch die Anzeigen.

Anzeigen zu Schutzkonzepten

Wie die Kantonspolizei Freiburg auf Anfrage der FN schreibt, melden Dritte oder anonyme Personen seit Beginn der Pandemie im Frühling regelmässig Vergehen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine Zunahme von Denunziationen aufgrund der ausserordentlichen Lage seit Ende Oktober ist im Kanton jedoch nicht festzustellen, so die Kantonspolizei. Während der ersten Welle wurden vor allem Personen angezeigt, die sich nicht an die Abstände hielten. «Seit dem Herbst sind es mehr Denunziationen bezüglich der Schutzkonzepte, die nicht eingehalten werden», schreibt die Kantonspolizei. Dies in Geschäften, Restaurants, Pflegeeinrichtungen und Unternehmen beispielsweise, wenn das Personal keine Maske trägt, am Eingang kein Desinfektionsmittel zu finden ist oder die Abstände nicht eingehalten werden.

Nicht alles begründet

Doch nicht alle Beschwerden, die der Polizei gemeldet werden, sind gerechtfertigt. So erhalte die Polizei manchmal nicht genügend Informationen, um auf gewisse Beschwerden reagieren zu können. «Nur vermuten, dass irgendwo irgendetwas nicht eingehalten wird, reicht nicht. Oder heute melden, dass es letzte Woche dort und dort so und so ausgesehen habe, damit können wir meist nicht viel anfangen», schreibt die Kantonspolizei. Die Kantonspolizei prüft und analysiert jede Meldung. Wenn sich Anschuldigungen bestätigen, dann reagieren die Beamten umgehend. Wie die Polizei betont, kontrollieren die Beamten jedoch auch aktiv, ob die Schutzmassnahmen überall im Kanton eingehalten werden.

«Die Kantonspolizei Freiburg ruft die Bevölkerung keinesfalls aktiv auf, Feststellungen oder Verstösse in Zusammenhang mit den Covid-19-Massnahmen den Behörden zu melden», schreibt die Kantonspolizei. Es sei jedoch erlaubt, auf Bürger, die gegen die Corona-Massnahmen verstossen, zuzugehen und sie darauf hinzuweisen. So könnten Missverständnis gleich geklärt werden und nicht erst beim Eintreffen der Polizei.

Verfahren während erster Welle

Die Freiburger Staatsanwaltschaft stellt seit Beginn der Pandemie Strafbefehle in Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus aus. Wie Raphaël Brenta, Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft, auf Anfrage schreibt, betreffen die meisten Strafverfahren bisher die erste Welle im Frühling. In vielen Fällen bezahlten die Betroffenen die 100 Franken Bussen der Polizei nicht oder lehnten das Ordnungsbussenverfahren ab. «Entweder respektierten die Personen die Gruppengrenze von fünf Personen nicht, oder sie waren weniger als zwei Meter voneinander entfernt», so Brenta zum Inhalt der Strafbefehle.

Seit dem Frühling sind im Kanton Freiburg 538 Verfahren im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen registriert worden. Bis zum 17. November 2020 wurden 491 Fälle davon geregelt. 35 Strafbefehle befinden sich noch bei der Staatsanwaltschaft, und gegen zwölf Fälle wurde Einspruch eingereicht. Um diese müssen sich nun die Gerichte kümmern.

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