Die Lage für Betreiber von Cafés, Restaurants, Buvetten und Bars ist aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schutzmassnahmen schwierig. Sie können weniger Kunden empfangen. Deshalb hat die Oberamtmännerkonferenz beschlossen, den Wirtinnen und Wirten eine konkrete Unterstützung zukommen zu lassen, wie das Kantonale Führungsorgan gestern mitteilte. Mit einem vereinfachten Gesuch kann per sofort eine Vergrösserung der Terrasse beantragt werden. Damit sollen die Aufnahmekapazität der Gaststätten soweit wie möglich aufrechterhalten und gleichzeitig die sanitären Vorschriften des Bundes und des Kantons eingehalten werden können. Der Entscheid sei nach Anhören der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion und des Amts für Gewerbepolizei getroffen worden, wie das Führungsorgan schreibt.
Das Gesuch muss zusammen mit einem Plan der beantragten Vergrösserung der Terrasse und dem unterzeichneten Einverständnis des Grundstückeigentümers – wenn es sich dabei nicht um die Gemeinde handelt – per Post oder per E-Mail an die Gemeinde gerichtet werden. Auf deren Antrag entscheidet sodann das Oberamt über das Gesuch. Die Bewilligung ist zeitlich beschränkt. Ein Dokument zum Herunterladen und Informationen gibt es auf der Webseite der Oberämter.
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