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Kanton begrüsst Weisungen zu Chlorothalonil

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Der gegen Pilzbefall eingesetzte Wirkstoff Chlorothalonil ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2020 verboten. Nun hat der Bund auch Weisungen erlassen, wenn es bei den Abbaustoffen von Chlorothalonil zu Überschreitungen von Höchstwerten im Trinkwasser kommt. Bei Proben im Kanton wurde dieser Wert in 160 von 381 Fällen überschritten (die FN berichteten).

In einer Mitteilung zeigt sich die kantonale Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft befriedigt von den Weisungen des Bundes. Diese seien sinnvoll und würden einen einheitlichen Vollzug in allen betroffenen Kantonen gewährleisten. Namentlich wird eine Frist von zwei Jahren gewährt, um das Problem der Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser zu beheben. Unter Berücksichtigung örtlicher Begebenheiten und im Sinne der Verhältnismässigkeit könne die Frist verlängert werden.

Dies entspricht auch der im Juli präsentierten kantonalen Strategie. Die Trinkwasserverteiler wurden im Frühling aufgefordert, korrigierende Massnahmen vorzuschlagen. Einige wurden bereits umgesetzt. Die Effizienz dieser Massnahmen wird ausgewertet, wie die Direktion in der Mitteilung schreibt.

uh

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