Um Liquiditätsengpässen auf Landwirtschaftsbetrieben vorzubeugen, hat das Bundesamt für Landwirtschaft nach Absprache mit den Kantonen beschlossen, ihnen die Beiträge der Direktzahlungen früher zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung an die Landwirte kann somit in der zweiten Hälfte Mai erfolgen, teilt das Amt für Landwirtschaft mit. Der Kanton Freiburg habe beschlossen, dass seine Landwirte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Die Akontozahlung findet einen Monat früher als üblich statt, nämlich am 26. Mai. Eine Anpassung der anderen Fristen, namentlich für die Hauptzahlung im November und die Schlusszahlung im Dezember, ist nicht vorgesehen.
uh
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.