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Freiburger Erfolgsmodell soll wieder gelten

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Der Tenor unter den Grossrätinnen und Grossräten im Kanton Freiburg war an der Session im März 2019 klar: Das Freiburger Modell für Heim-Apotheken ist besser als das von den Krankenversicherern verordnete System. Eine Mehrheit erklärte deshalb die von 60  Parlamentariern eingereichte Motion für erheblich – gegen den Willen des Staatsrats. Die Freiburger Regierung kommt nun der Forderung der Grossräte nach und reicht beim Bund eine Standesinitiative ein. Diese verlangt, dass das Krankenversicherungsgesetz geändert wird, damit Freiburg wieder das frühere Modell betreiben kann.

Individuell statt pauschal

Das war geschehen: Die Krankenversicherer haben auf den 1. Juli 2018 beschlossen, dass überall in der Schweiz die Medikamentenvergabe in den Pflegeheimen neu pro Heimbewohner individuell geregelt werden muss. Für den Kanton Freiburg hiess dies, dass das 2002 eingeführte Vorgehen nicht mehr konform war. Bis dahin wurden die Medikamente der Heimbewohner im Kanton mittels einer Tagespauschale abgerechnet, und die Heime führten eine Heim-Apotheke. Das Freiburger System beruhte auf einer Zusammenarbeit zwischen dem Verband Freiburgischer Alterseinrichtungen, dem Krankenversicherungsverband Santésuisse und dem Apothekerverband des Kantons Freiburg.

Die Heime hatten beispielsweise eine grosse Packung Aspirin gelagert, aus der sie den Bewohnern nach Bedarf eine Tablette gaben. Neu mussten sie für jeden Bewohner eine eigene Packung besorgen.

Drei Millionen pro Jahr

Die Grossräte hatten die Wirtschaftlichkeit dieser Lösung bezweifelt. Denn mit dem neuen Modell werden viel mehr Arzneimittel verschwendet. Beim alten System, das 15 Jahre gut lief, lagen die Kosten für die Übernahme der medikamentösen Therapien so tief wie nirgendwo sonst in der Schweiz. Pro Jahr waren Einsparungen von drei Millionen Franken möglich.

Seit die neue Regelung in Kraft ist, kämpft der Kanton darum, dies wieder zu ändern. Der frühere CVP-Ständerat Beat Vonlanthen hat sich im Juni 2018 mit einer Interpellation für das Freiburger Modell starkgemacht. Der Bundesrat machte in seiner Antwort klar, dass es lediglich das Einverständnis der Tarifpartner, also der Heime und Versicherer, brauche, damit dies möglich sei. Die Versicherer wollten davon jedoch nichts wissen.

Mehrere runde Tische, die das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einberufen hatte, um mit den Betroffenen eine Lösung zu finden, zuletzt im Oktober 2019, verliefen ohne Erfolg. «Jeder Vorschlag beisst sowohl bei den Versicherern als auch beim EDI auf Granit», heisst es in der Botschaft des Staatsrats – obwohl alle immer betonten, dass es im Interesse aller wäre, Lösungen für die Eindämmung der Arzneimittelkosten in den Pflegeheimen zu finden.

Auch das Tessin präsentierte eine Variante, die gesetzeskonform wäre. Doch diesen Vorschlag lehnte der Kanton Freiburg ab. Das Modell sei zwar interessant, erfordere jedoch eine nicht unerhebliche Investition. Dies lehnten die Freiburger ab mit dem Argument, dass es mit dem abgeschafften Freiburger Modell ja bereits ein effizientes System gebe.

Der Staatsrat betont, dass sich das System der pauschalen Abrechnung der Medikamente für Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime des Kantons Freiburg 15 Jahre lang bewährt habe. Die administrativen Vorgänge seien vereinfacht und die Akteurinnen und Akteure auch in finanzieller Hinsicht in die Pflicht genommen worden. Ausserdem habe es Kontrollmechanismen gegeben, um jegliches Risiko zu vermeiden, und «gleichzeitig wurden die Grundsätze der Transparenz, der Solidarität unter den Pflegeheimen und der positiven Leistungsanreize gewahrt».

«Ein Nonsens»

In seiner Botschaft zur Standesinitiative spricht die Freiburger Regierung deshalb Klartext: «Die Abschaffung des Freiburger Systems ist in den Augen des Kantons Freiburg ein Nonsens, den man den Versicherten, die jedes Jahr höhere Prämien zahlen müssen, nur schwer erklären kann, vor allem in einer Zeit, wo alles Mögliche versucht wird, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen.»

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