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Freiburg will Altersgrenze für Zigaretten-Kauf erhöhen

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Ein Verkaufsverbot für Tabakwaren an unter 18-Jährige ist in der EU bereits Norm. In der Schweiz gilt ein solches heute oder in absehbarer Zeit in mindestens zwölf Kantonen, namentlich in den Kantonen Bern, Baselland, Basel-Stadt, Jura, Genf, Neuenburg, Nidwalden, Schaffhausen, Tessin, Waadt, Wallis und Zug.

Freiburg zieht nach

Nun will auch der Kanton Freiburg nachziehen. Wie die Direktion für Gesundheit und Soziales in einem Communiqué schreibt, hat der Staatsrat am Montag eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt, um die Altersgrenze für den Konsum dieser Produkte von 16 auf 18 Jahre anzuheben. Er stellt diese Massnahme in den Rahmen des Jugendschutzes.

Gleichzeitig will der Kanton Freiburg das Aufkommen neuer Produkte regeln, die Tabak erhitzen, jedoch nicht verbrennen, oder die wie die E-Zigaretten ein zu inhalierendes Aerosol erzeugen.

Aufgrund einer Gesetzeslücke auf Bundesebene können diese neuen Produkte zum jetzigen Zeitpunkt von Minderjährigen erworben werden, schreibt die Direktion. Diese Lücke werde auf nationaler Ebene frühestens Mitte 2022 geschlossen, wenn das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten in Kraft tritt.

Beim Einbezug dieser neuen Produkte ins Gesetz stützt sich Freiburg auf das Vorsorgeprinzip und auf erste wissenschaftliche Belege der Schädlichkeit. Der Kanton will sie den gleichen Regeln wie Tabakerzeugnisse unterstellen.

Laut Mitteilung steht die Massnahme des Staatsrats in Einklang mit dem kantonalen Tabakpräventionsprogramm 2018 bis 2021 und verstärkt dieses. Ziel ist es, die Anzahl Rauchender in der Freiburger Bevölkerung zu senken.

uh

 

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