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Freiburg schöpft den vollen Spielraumfür Tombolas und Vereinslottos aus

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Die Lottos professioneller Organisatoren sind noch bis Ende dieses Jahres erlaubt. Dann endet die Umsetzungsfrist der Kantone, und das Bundesgesetz über Geldspiele tritt in Kraft. Möglich sind dann nur noch Lottos und Tombolas, welche von Vereinen organisiert werden und unter die Kategorie «Kleinspiele» fallen.

Die sechs Westschweizer Kantone haben sich zu einem Konkordat zusammengeschlossen und streben eine Harmonisierung an. Nun schert Freiburg aus und zeigt sich gegenüber den Organisatoren solcher Kleinspiele offener als Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura. Während die anderen Kantone für Tombolas und Vereinslottos Gesamteinsätze von maximal 10 000 Franken vorsehen, können Freiburger Organisatoren Lose und Lottokarten bis zu 50 000 Franken verkaufen. Dies bei zwei Anlässen pro Jahr, und für diese braucht es auch keine Bewilligung mehr, sondern nur noch eine Meldung an die Behörden.

Der Grosse Rat hat gestern diese Regelung im Rahmen des neuen Gesetzes über Geldspiele genehmigt. Es ersetzt die drei Gesetze über Spielapparate und Spielsalons, über Lotterien sowie über Spielbanken.

Von 10 000 auf 50 000 Franken

Die gestrige Debatte drehte sich hauptsächlich um die maximalen Einsätze bei Tombolas und Lottos. Der Staatsrat hatte im Gesetzesentwurf eine Summe von 10 000 Franken vorgeschlagen, um in Übereinstimmung mit den Westschweizer Nachbarn zu sein. Die parlamentarische Kommission schlug allerdings eine Erhöhung auf 30 000 Franken vor. Sprecherin Gabrielle Bourguet (CVP, Granges) betonte, dass Lose oder Lottokarten maximal 10 Franken kosten dürften, und dass damit nichts über die Preissumme ausgesagt werde. Im Gesetz sei aber vorgeschrieben, dass nur Naturalpreise zugelassen sind. Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) präzisierte, dass Einkaufsgutscheine auch als Naturalpreise gelten, Goldvreneli hingegen als Bargeld.

Er schloss sich im Namen des Staatsrats dem flexibleren Vorschlag der Kommission an, weil Freiburg solchen Veranstaltungen gegenüber immer schon offen gewesen sei, und weil im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern bei Vereinen ein öffentliches Interesse bestehe. Zudem lasse das Bundesgesetz einen Spielraum von bis zu 50 000 Franken.

Dies veranlasste Grossrätin Francine Defferrard (CVP, Villars-sur-Glâne), eine Erhöhung des Maximaleinsatzes auf 50 000 Franken zu beantragen. Lottos spielten im Kanton Freiburg traditionell eine wichtige Rolle. Sie verwies darauf, dass die Grossrats-Session derzeit in der sonst für Lottos genutzten Festhalle St. Leonhard stattfinde.

Der Grosse Rat bewilligte schliesslich diesen Maximaleinsatz von 50 000 Franken mit 64 gegen 29 Stimmen.

Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers) betonte, dass diese Einnahmen für Vereine zum Teil überlebenswichtig seien. Michel Chevalley (SVP, Tatroz) sagte, dass Vereine nebst den Einnahmen auch Ausgaben für Preise, Infrastruktur und Werbung hätten, welche den Reingewinn verminderten.

Nicht alle Grossräte wollten bis zur Obergrenze gehen. Gabrielle Bourguet meinte, die Kommission habe sich für eine Lösung ausgesprochen, die in der Mitte zwischen den anderen Westschweizer Kantonen und dem Maximaleinsatz des Bundes stehe. Bernadette Hänni (SP, Murten) fügte hinzu, diese Anlässe würden von Freiwilligen durchgeführt: Man komme ihnen schon mit dem Erlass der Bewilligung entgegen. Für Staatsrat Ropraz stellte die Variante der Kommission ein Gleichgewicht dar zwischen dem Willen zur interkantonalen Harmonisierung und dem Willen, Vereinen zu helfen. Das Westschweizer Konkordat werde aber auch bei 50 000 Franken nicht gefährdet, weil die meisten Kantone es schon angenommen hätten.

Geldspielgesetz

Pokerturniere ohne Croupiers und Videoüberwachung erlaubt

Das gestern einstimmig angenommene Freiburger Geldspielgesetz regelt auch kleine Pokerturniere. Für diese bestand bisher keine gesetzliche Grundlage. Ausserhalb von Casinos waren sie gar verboten. Sie entsprächen aber einem gesellschaftlichen Interesse, erkannte der Staatsrat.

Die neue kantonale Regelung betrifft regelmässige kleine Pokerturniere mit mindestens zwölf Austragungen pro Jahr und einem Maximaleinsatz von 200 Franken. Die Diskussionen im Grossen Rat drehten sich vor allem um zwei Punkte: die Anwesenheit eines Croupiers pro Tisch und eine Videoüberwachung. Beides war im Gesetzesentwurfs des Staatsrats vorgesehen, beides wollte die Kommission streichen, und das Parlament folgte diesem Antrag. Gemäss der Sprecherin Gabrielle Bourguet (CVP, Granges) sind Croupiers und Videoüberwachung in Westschweizer Kantonen Pflicht, in der Deutschweiz hingegen nicht. Freiburg wählte gestern den Deutschschweizer Weg. Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) sieht darin kein Problem: «Die Transparenz und die Sicherheit sind durch das Bundesgesetz gegeben.» So muss eine Spielerliste vorhanden sein.

Der Grosse Rat führte auch eine Gebühr von 100 Franken pro Spielapparat in Spielsalons, Cafés und Restaurants ein. Bei 317 Apparaten im Kanton entsprechen die 31 700 Franken ziemlich genau den bis heute gültigen 7 Prozent des Umsatzes. Armand Jaquier (SP, Romont) forderte 150 Franken, um mehr Mittel für die Suchtprävention zur Verfügung zu stellen. Der Rat ging darauf nicht ein. Flipper- und Töggelikästen sind ausgenommen.

uh

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