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Der Kanton plant einen Sondereffort zur Erhaltung eines starken öffentlichen Dienstes

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Insgesamt 380 Millionen Franken – 317 Millionen durch den Kanton und 63 Millionen durch die anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber: So viel Geld kostet es den Steuerzahler, wenn das Volk am 29. November Ja sagt zur Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals. Es ist der Betrag, den der Arbeitgeber als Übergangs- und Kompensationsmassnahme einschiesst, damit keiner der 19 000 Versicherten beim Eintritt in den Ruhestand eine Renteneinbusse von mehr als 9,5 Prozent gegenüber dem jetzigen System befürchten muss.

Noch nie wurde vom Freiburger Stimmvolk ein so hoher Betrag verlangt. Zum Vergleich: Für die Poya-Brücke waren es 58 Millionen Franken, für die Umfahrungsstrasse Bulle 63 Millionen und für den Ausbau der Kantons- und Universitätsbibliothek 60 Millionen Franken. Und doch stand die Höhe der Kosten als Beitrag für die Pensionskasse während der Ausarbeitung des Gesetzes nie in Frage. Im Gegenteil: Auf dem Weg zum heute vorliegenden Sanierungsprojekt war erst von 280 Millionen Franken die Rede gewesen, bevor der Betrag noch aufgestockt wurde, um die negativen Auswirkungen auf das Staatspersonal zu lindern.

So entwickelte sich aus ursprünglich 30 Varianten ein ausgereiftes Reformprojekt, das die Hürde des Grossen Rats im Juni mit 93 gegen 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen problemlos überwand. Ein Faktor für diesen politischen Erfolg war, dass sich die Sozialpartner bei der Ausarbeitung von Anfang an einbringen konnten. Dies entspricht einer Selbstverständlichkeit, sind doch im Vorstand der Pensionskasse des Staatspersonals die Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch vertreten. Sowohl der Staatsrat, der dieses Projekt dem Volk vorlegt, als auch die Mehrheit der Grossräte geben sich überzeugt, dass das Reformprojekt einen ausgewogenen Kompromiss darstelle, bei dem die Opfersymmetrie gewährleistet sei. Immer wieder wurde betont, dass Freiburg einen starken öffentlichen Dienst brauche, von dem die ganze Bevölkerung profitiere. Insofern ist es auch gerechtfertigt, dass die gesamte Bevölkerung zur langfristigen Finanzierung der Kasse beiträgt.

Eine höhere Lebenserwartung und geringere Erträge aus den Finanzmärkten: Dies sind die Hauptgründe, warum eine Änderung des Vorsorgeplans der Pensionskasse notwendig wird. Die Gesetzgebung des Bundes verlangt einen Deckungsgrad von 80 Prozent bis ins Jahr 2052. Nach dem guten Börsenjahr 2019 beträgt dieser Deckungsgrad zwar bereits 79,5 Prozent, und doch ist die Finanzierung langfristig nicht gesichert. Unter dem aktuellen Modell könnte die Pensionskasse 2052 nur knapp 50 Prozent der Verpflichtungen decken.

Ein Grundpfeiler der Reform ist die Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Dabei sollen neu die Renten ausschliesslich aufgrund der geleisteten Beiträge und der Erträge aus den Finanzmärkten berechnet werden, und nicht mehr aufgrund des letzten Lohns.

Die Reform sieht weiter vor, dass für die Pension neu das Referenzalter 64 Jahre beträgt. Bisher waren es 62 Jahre, wobei selbst bei einer Pensionierung mit 60 Jahren keine Einbussen zu befürchten waren.

Für die Reform ist bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Erhöhung des Beitragssatzes um je 1 Prozent vorgesehen. Im Gegenzug gibt es für das Personal eine Lohnerhöhung von 0,25 Prozent. Auf dem Vermögen rechnet die Kasse mit einer Rendite von 2,5 Prozent. Dazu kommen die erwähnten Übergangs- und Kompensationsmassnahmen, damit die Rechnung aufgeht.

Gegen dieses Projekt ist im Verlauf des Jahres Widerstand aus den Reihen des Verbands des Personals des öffentlichen Dienstes (VPOD) erwachsen. Dieser ist zwar laut, aber nicht vielstimmig. Auf Gegnerseite fehlt insbesondere die Unterstützung des Dachverbands des Staatspersonals Fede, der die Reform unterstützt. Von den politischen Parteien bekämpfen die Juso und die SP 60 + das Projekt, die SP hat Stimmfreigabe beschlossen.

Die Gegnerschaft bestreitet im Wesentlichen folgende Punkte: die Erhöhung des Pensions-Referenzalters von 62 auf 64 Jahre; die Erwartung einer Rendite von 2,5 Prozent; als Folge davon die Höhe der staatlichen Kompensation, die um eine halbe Milliarde erhöht werden müsste, um ausbleibende Renditen auszugleichen; schliesslich die Höhe der erwarteten Renteneinbussen, die aus der Sicht des VPOD weit höher ausfallen werden.

Diese Argumente halten aber einer näheren Prüfung nicht stand.

Das Pensionsalter: Es gibt keinen Grund, warum Staatspersonal früher in Pension gehen sollte als Angestellte in der Privatwirtschaft. Nur weil etwas bisher galt, heisst das nicht, dass es auch richtig war. Berufe, bei denen körperliche Gründe für eine frühe Pensionierung sprechen, werden bereits jetzt auf separatem Weg geregelt.

Die Rendite: Ob längerfristig 2,5 Prozent erzielt werden, kann niemand vorhersagen. Tatsache aber ist, dass die Rendite im Schnitt der letzten zehn Jahre etwas über 4 Prozent betrug. Wenn dieser Zinssatz nicht mehr stimmt, sind Anpassungen möglich.

Die Kompensationsmassnahmen: 380 Millionen Franken, das sind mehr als 1000 Franken pro Einwohner. Auch wenn der Staatsrat betont, dass er die Mittel zur Finanzierung hat, so darf der Steuerzahler nicht das Gefühl erhalten, gerupft zu werden. Eine Wertschwankungsreserve von über 500 Millionen Franken anzulegen, ist unsinnig: Sollten die Renditen nicht eintreffen, kann man immer noch nachbessern.

Die Renteneinbussen: Weniger Rente zu erhalten, ist schmerzhaft, kein Zweifel. Aber es ist auch nicht so, dass man den Staatsangestellten etwas wegnimmt: Sie werden einfach weniger erhalten, als sie bisher geglaubt haben. Doch dies gilt für eine ganze Generation von Lohnbezügern, ob im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft. Der Vergleich zeigt, dass der Kanton Freiburg als Arbeitgeber auch in Zukunft nicht schlechter dastehen wird als die Nachbarkantone. Insofern mag es zwar im nächsten Jahr mehr Frühpensionen geben, wohl aber kaum einen Exodus zu anderen Arbeitgebern.

Die Zeit drängt: Der neue Vorsorgeplan soll Anfang 2022 in Kraft treten. Wenn das Volk Nein dazu sagt, verlangt der Bund Massnahmen vom Vorstand der Pensionskasse. Diese müsste dann ohne die 380 Millionen Franken des Arbeitgebers auskommen. Das wäre richtig schmerzhaft.

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