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Bund und Kanton verlängern Unterstützung für Kulturschaffende

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Am Mittwoch hat der Bundesrat an einer Medienkonferenz verkündet, dass ab dem 8. Juni Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt sind. Trotz dieser geplanten Öffnungsschritte für die Eventbranche wird die Hilfe für Kulturschaffende ausgedehnt, schreibt das Kantonale Führungsorgan in einer Medienmitteilung. Die Entschädigungen für Kulturunternehmen und Selbstständige sollten ursprünglich für die Monate Juli und August ausbezahlt werden.

Nun wurde die Hilfe auf die Monate September und Oktober ausgedehnt. Die Verlängerung gilt sowohl für die Kurzarbeitsentschädigungen und den Erwerbsersatz als auch für den Rahmenkredit. Letzterer wird vom Kanton und dem Bund zu gleichen Teilen noch einmal erhöht. Die Frist für die Einreichung der Gesuche wurde ebenfalls verlängert – um vier Monate bis zum 20. September.

Für die Umsetzung der Massnahmen ist auf Kantonsebene die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport zuständig.

Das Kantonale Führungsorgan weist darauf hin, dass die Krise dauerhafte Folgen für die Kulturakteure haben wird. Denn bis zum 6. Juni können weiterhin keine Veranstaltungen durchgeführt werden, und ab wann Veranstaltungen mit über 1000 Personen erlaubt sein werden, ist noch nicht bekannt. Deswegen fordert das Kantonale Führungsorgan Kulturschaffende, die in einer schwierigen finanziellen Lage sind, dazu auf, unverzüglich ein Gesuch einzureichen.

Philippe Trinchan vom Amt für Kultur und Micheline Guerry-Berchier vom Kantonalen Führungsorgan laden alle Freiburger Kulturschaffenden zu einer Fragerunde auf der Facebook-Seite des Amts für Kultur ein. Die beiden stehen am Mittwoch, 3.  Juni, um 13 Uhr für alle Fragen von Betroffenen zur Verfügung.

as

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