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Bauunternehmen können Kurzarbeit anmelden

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In Anbetracht der gesundheitlichen Risiken ist es auf den allermeisten Baustellen des Kantons nicht mehr möglich, die Sicherheitsmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit zu respektieren. Unter diesem Gesichtspunkt sehen die meisten Baufirmen vor, ihre Aktivitäten einzustellen und einen Antrag auf Kurzarbeit zu stellen, schreiben die Partner der Branche in einer gemeinsamen Mitteilung. Diese Handhabung wurde vom Freiburger Amt für den Arbeitsmarkt genehmigt und vom Staatssekretariat für Wirtschaft bestätigt. Vor einer Woche forderten die Sozialpartner vom Staatsrat die sofortige Schliessung jener Baustellen, die die Weisungen des Bundesamts für Gesundheit nicht einhalten. Der Bundesrat hat gleichzeitig die Suva beauftragt, Kontrollen auf Baustellen durchzuführen. Auch die Sozialpartner sind bereit, Verstösse zu melden. Wenn eine Baufirma das Einhalten der Weisungen nicht garantieren kann, ist es ihre Pflicht, die Aktivitäten einzustellen. Damit erhalten sie auch das Recht, Kurzarbeit zu beantragen.

Die Anträge auf Kurzarbeit werden nun in einem erleichterten Verfahren beschleunigt behandelt. Gemäss Charles de Reyff, Vorsteher des Amts für den Arbeitsmarkt, wurde die Frist zum Inkrafttreten der Kurzarbeit von zehn auf drei Tage reduziert. Versicherungsgelder können also ab dem vierten Tag bezogen werden. Laut de Reyff sind von 2500 Gesuchen 800 bereits behandelt worden. Die grosse Mehrheit wurde genehmigt, heisst es.

uh

 

Hotline für Kurzarbeit: 026 305 96 57.

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