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Ab dem 10. Dezember wieder ins Café

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Der Ausnahmezustand dauert an – bis am 10. Dezember bleibt das öffentliche und private Leben im Kanton Freiburg eingeschränkt. Am 10. Dezember dann dürfen Restaurants und Cafés wieder öffnen. Dies hat der Staatsrat gestern mitgeteilt. Ob noch weitere Massnahmen gelockert werden, entscheidet die Kantonsregierung nächste Woche. «Ich gehe davon aus, dass die meisten Massnahmen bis im Januar in Kraft bleiben», sagte Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) den FN.

Einzige Ausnahme: Ab dem 1. Dezember sind Besuche in Pflegeinstitutionen wieder möglich. «Das Besuchsverbot ist eine sehr einschneidende Massnahme», sagte Demierre. «Uns war es wichtig, die Besuche wieder zu ermöglichen.»

Der Staatsrat hat auch entschieden, dass die ausserordentliche Lage bis am 19. Januar 2021 andauert, was bedeutet, dass er bis dahin befugt ist, Massnahmen zur Abwendung ernster und unmittelbar drohender Gefahr zu ergreifen.

Contact-Tracing läuft

Die kantonalen Massnahmen seien sehr effizient, betonte Demierre; die Ansteckungszahlen seien stark zurückgegangen. «Doch noch immer bewegen sie sich auf einem hohen Niveau.» Diese Woche wurden am Montag 237 Personen positiv getestet, am Dienstag 151, am Mittwoch 158. «Nun können wir wieder ein gutes Contact-Tracing durchführen und alle positiv Getesteten nach ihren Kontakten fragen», sagte Demierre. Ideal wäre es aber, die Zahlen weiter zu senken, auf 20 Fälle pro Tag, wie das auch das Bundesamt für Gesundheit anstrebt.»

Ziel des Staatsrats sei es, eine dritte Welle zu verhindern, sagte Justiz- und Sicherheitsdirektor Maurice Ropraz (FDP) den FN. «Die Weihnachtsfeiern bereiten uns Sorgen», sagte er. «Die Leute müssen ihre Familienfeiern dieses Jahr anders angehen als sonst.» Denn es bestehe ein grosses Risiko, sich im privaten Rahmen anzustecken. «Es gibt keine wissenschaftliche Studie dazu, aber vieles deutet darauf hin, dass die Kilbi im Oktober zu vielen Ansteckungen geführt hat», sagt er. Damals feierten viele in der Familie und an Apéros.

Nur Vierertische

Wenn die Restaurants und Cafés am 10. Dezember wieder öffnen, müssen sie sich an die Vorgaben des Bundes halten: Es gibt maximal Vierertische, die Gäste müssen ihre Kontaktdaten angeben und im Sitzen konsumieren, und die Lokale schliessen um 23 Uhr.

Die Westschweizer Kantone haben ihr Vorgehen abgesprochen; einzig im Wallis müssen sich die Wirte bis am 13. Dezember gedulden. Abgemacht haben die Kantone, dass sie mit einem Monitoring prüfen, wie sich die Wiedereröffnung der Restaurants auf die Entwicklung der Pandemie auswirkt.

Kommentar: Eine verpasste Kommunikations-Chance

Die Freiburgerinnen und Freiburger sind Corona-müde. Dass weiterhin Vorsicht angebracht ist, mag einer Mehrheit einleuchten. Doch ist es nicht selbstverständlich, dass sie sich an alle Einschränkungen halten.

Die Entscheide, die der Staatsrat treffen muss, sind nicht einfach: Wann ist es nötig, Restaurants und Kulturbetriebe zu schliessen? Wann dürfen die Menschen sich wieder in einem Restaurant treffen, ohne dass die Zahlen der positiv Getesteten in die Höhe schnellen? Die Regierung macht viel, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, ohne die Wirtschaft auszubluten.

In einer Krise wie dieser geht es aber auch darum, die Bevölkerung hinter sich zu scharen. Und darum braucht es mehr als eine trockene Mitteilung, wenn die Regierung die laufenden – und einschneidenden – Massnahmen verlängert. Am 23. Oktober hatte der Staatsrat unter anderem den Fernunterricht an den Hochschulen verordnet sowie Bars geschlossen – mit der Aussicht, dass diese Massnahmen mindestens bis Ende November gültig sind. Am 3. November legte er nach und schloss Restaurants, Museen und Freizeiteinrichtungen.

Offenbar ist sich der Staatsrat nicht bewusst, wie viele Menschen auf seinen Entscheid warteten, wie es nach dem 30. November weitergeht. Wäre er sich dessen bewusst, wäre er gestern hingestanden und hätte seine Beweggründe dargelegt. Eine Medienkonferenz ist nicht ein mühsamer Termin mehr in der überfüllten Agenda, sondern die Möglichkeit, in eigenen und wenn nötig dringlichen Worten daran zu erinnern, warum diese Massnahmen beibehalten werden. Der Staatsrat hat diese Chance gestern verpasst.

Zahlen und Fakten

Wieder weniger positive Tests

Erst sind die Ansteckungszahlen im Kanton Freiburg explodiert, nun sind sie klar zurückgegangen: Wurden in der Woche 41 noch 434 und danach 1052 Personen positiv auf Covid-19 getestet, waren es in der Woche 43 bereits 2303 Personen; die Woche 45 verzeichnete mit 4643 positiv Getesteten den Höhepunkt der zweiten Welle. Seither sinken die Zahlen wieder. So wurden letzte Woche 1457 Freiburgerinnen und Freiburger positiv getestet. Immer noch angespannt ist die Lage am Freiburger Spital HFR: So wurden letzte Woche 156 an Covid-19 Erkrankte hospitalisiert; 23 befanden sich auf der Intensivstation.

njb

 

Massnahmen

Was nach wie vor verboten ist

Versammlungen: Verboten sind Anlässe mit mehr als zehn Personen im privaten und im öffentlichen Raum. Erlaubt sind unter Einhaltung eines Schutzkonzepts und zum Teil mit Bewilligung des Oberamts Hochzeiten mit bis zu zehn Teilnehmenden, Beerdigungen mit bis zu 30 Personen.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen: Verboten ist der Betrieb von Cafés, Restaurants, Bars und Diskotheken, Vergnügungs- und Freizeiteinrichtungen, Theatern, Museen, Kinos sowie Hallenbädern, Thermalbädern, Fitnessstudios und Wellnessanlagen. Die Prostitution ist verboten.

Schulen: Verboten sind bis Ende März Schullager. Ab OS-Stufe und für alle Erwachsenen gilt die Maskenpflicht.

Sport: Verboten sind Sportarten mit Körperkontakt und Wettkämpfe im Amateurbereich. Erlaubt sind Trainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis 10 Personen für Kinder unter 12 Jahren ohne und für Personen ab 12 Jahren mit Maske unter Einhaltung des Abstands.

Kultur: Verboten sind Konzerte und Aufführungen sowie nicht professionelle Gesangsproben. Erlaubt sind im nichtprofessionellen Bereich Aktivitäten von Kindern unter 12 Jahren, Proben von Einzelpersonen, Proben in Gruppen bis 10 Personen ab 12 Jahren mit Maske; im professionellen Bereich Proben von Künstlern und Ensembles, Proben von Chören und Sängern mit Schutzmassnahmen.

njb

 

 

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