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1000 Kontrollen und keine Betriebsschliessung

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Seit dem 14. April kontrolliert nach einem Beschluss des Kantonalen Führungsorgans eine eigens dafür geschaffene Einheit die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese Einheit besteht aus dem Arbeitsinspektorat des Amtes für den Arbeitsmarkt sowie der Kantonspolizei, und sie wird von der Suva unterstützt (vgl. FN vom 15. Mai).

Fünf Wochen Kontrollen

Nach fünf Wochen Kontrollen durch diese Einheit zieht die Volkswirtschaftsdirektion eine positive Bilanz. Wie sie in einer Mitteilung schreibt, haben die Unternehmen des Kantons ihre Schutzkonzepte effizient umgesetzt, um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden und ihrer Kundschaft zu gewährleisten.

Bisher wurden in den Unternehmen des Kantons 968 Kon­trollen durchgeführt: 687 durch das Arbeitsinspektorat in Zusammenarbeit mit der Polizei und 281 durch die Suva. «Es wurde keine Einstellung der Arbeiten oder Schliessung eines Betriebs angeordnet», schreibt die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor der Schaffung der Ad-hoc-Einheit am 14. April hatte das Arbeitsinspektorat aufgrund von Feststellungen von Suva-Inspektoren die Einstellung der Arbeiten auf drei Baustellen angeordnet.

Gut empfangen

Seit der schrittweisen Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit setze die überwiegende Mehrheit der Unternehmen und der Geschäfte die nötigen Massnahmen gegen die Weiterverbreitung des Coronavirus in ihren Räumlichkeiten effizient um, heisst es in der Mitteilung.

Das Arbeitsinspektorat und die Kantonspolizei würdigten insbesondere den Empfang, der ihnen bereitet wurde, aber auch die Bereitschaft der Geschäftsführer und Angestellten, bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Versäumnisse schnell behoben

An manchen Orten seien zwar Versäumnisse festgestellt worden, diese hätten aber umgehend oder innert weniger Stunden korrigiert werden können. Beispiele dafür sind die Anpassung der Höhe von Plexiglasscheiben oder das Bereitstellen von Handdesinfektionsmitteln. Ein Verstoss, der die Einstellung der Arbeit oder die Schliessung eines Betriebs rechtfertigen würde, sei aber nicht festgestellt worden.

Kein Problem mit Restaurants

Im Rahmen dieser Kontrollen begann am 11. Mai mit der Wiedereröffnung der Gastrobetriebe eine wichtige zweite Phase in der Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit. Zunächst habe die Hauptaufgabe der Ad-hoc-Einheit darin bestanden, die Restaurantbetreiber zu kontaktieren, um sie bei der Umsetzung der umfangreichen Auflagen zu begleiten.

Die Kontrollen in den Gastrobetrieben wurden schliesslich am 18. Mai aufgenommen. So hatten die Betreiber der Gaststätten ein paar Tage Zeit, um die getroffenen Vorkehrungen zu optimieren. Auch da lautet die Feststellung: «Bisher gab keine Inspektion dazu Anlass, ein Restaurant zu schliessen.»

Wohl bis 15. Juni im Einsatz

Wie die Volkswirtschaftsdirektion schreibt, wird die Ad-hoc-Einheit voraussichtlich bis am 15. Juni im Einsatz sein. Sie wird eine abschliessende Bilanz ihrer Tätigkeit ziehen, wenn sie aufgelöst wird.

Zurzeit laufen Gespräche mit dem Bund und einigen Dienststellen der Kantonsverwaltung, um festzulegen, wie die künftigen Kontrollen im Zusammenhang mit dem Coronavirus organisiert werden. «Falls diese in Zukunft noch nötig sein werden», schränkt die kantonale Direktion ein.

Kontakt: Das Arbeitsinspektorat steht den Unternehmen und ihren Angestellten unter der Nummer 026 305 96 75 zur Verfügung.

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