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Kanton plant keine Aufstockung der Prämienverbilligungen

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Zwei Grossräte wollen wissen, wie sich eine 13. AHV-Rente auf die Prämienverbilligungen im Kanton Freiburg auswirken wird. Aus Kostengründen will der Staatsrat diese nicht erhöhen.

Nach der Annahme der 13. AHV-Rente durchs Stimmvolk mit 72 Prozent Ja-Stimmen warteten die Grossräte Marie Levrat (SP, Vuadens) und Armand Jacquier (SP, Romont) mit einigen Fragen an den Staatsrat auf: Wie viel Geld wird mit der Einführung der 13. AHV-Rente bei den Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung eingespart? Will der Staatsrat den derzeitigen Gesamtbetrag für die Prämienverbilligungen beibehalten? Will der Staatsrat aufgrund der möglichen Steuermehreinnahmen dank der 13. AHV-Rente mehr Geld für die Prämienverbilligungen vorsehen?

Vorläufig nicht

«Der Staatsrat ist der Ansicht, dass momentan keine Aufstockung der Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung beschlossen werden kann», hält die Freiburger Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage fest. Sie begründet dies in erster Linie mit der Finanzlage des Kantons. «Aufgrund der derzeitigen Perspektiven würde dies der gebotenen Vorsicht zuwiderlaufen, dies umso mehr, als keineswegs sicher ist, dass die 13. AHV-Rente mehr Steuereinnahmen für den Staat generieren wird», schreibt sie weiter und verspricht aber, dass sie die Entwicklung der Prämienbelastung für die Haushalte weiterhin aufmerksam verfolgen und in den kommenden Staatsbudgets die Möglichkeiten einer allfälligen Neubeurteilung der finanziellen Mittel für die Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung prüfen werde. Der Staatsrat weist zudem darauf hin, dass der Staat nicht mehr Steuern einnehmen werde, falls die 13. AHV-Rente durch zusätzliche Lohnprozente bei den Erwerbstätigen finanziert würde, weil dadurch das Nettoerwerbseinkommen entsprechen sinken würde.

Schlechte Aussichten

Der Staatsrat kommt in seiner Antwort auch auf die finanziellen Aussichten der Staatsfinanzen zu sprechen. Er gibt dabei zu verstehen, dass vor allem bei den externen Einnahmen mit Einbussen zu rechnen sei, so bei jenen des eidgenössischen Finanzausgleichs und beim Kantonsanteil am Gewinn der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Als besorgniserregend bezeichnet er aber vor allem die Ausgaben, welche namentlich durch den Grossen Rat beschlossen worden seien. «Es zeichnet sich eine markante Verschlechterung der finanziellen Aussichten des Staates ab», gibt er zu bedenken, was die ersten Arbeiten zur Aktualisierung des Finanzplans bestätigt hätten. Schliesslich erinnert er an die Kantonsverfassung und die gesetzlichen Vorschriften, die ein dauerhaftes Gleichgewicht der Kantonsfinanzen vorschreiben, und dass eine gute Ausgabenkontrolle sowie eine positive Entwicklung der Einnahmen sichergestellt werden müssen.

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