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Jährlich 40 Millionen Franken für Pauschalbeiträge

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40,3 Millionen Franken sind im Budget 2024 des Kantons Freiburg für Pauschalbeträge vorgesehen. Das geht aus einer Antwort des Staatsrats auf eine Anfrage zweier Grossräte hervor.

Pauschalbeträge entrichtet der Staat für Anstellungen für punktuelle Einsätze oder Hilfsarbeiten, die stundenweise oder über einen kürzeren Zeitraum bezahlt werden. Darunter fallen auch Anstellungen für besondere, voraussichtlich kurz oder mittelfristig endende Aufträge oder solche, die an bestimmte Finanzierungsbedingungen geknüpft sind. Mittels einer Anfrage wollten die Grossräte François Ingold (Grüne, Freiburg) und Gabriel Kolly (SVP, Corbières) vom Staatsrat vernehmen, ob er eine detaillierte Aufstellung der Anstellungen geben könne, die über die verschiedenen Pauschalbeträge finanziert werden.

Befristet angestellt

«Die vom Amt für Personal und Organisation 2023 durchgeführte Untersuchung hat dazu geführt, dass der Staatsrat zusätzlich 42,50 Vollzeitstellen in den Voranschlag 2024 eingestellt und dafür 4,73 Millionen Franken an Pauschalbeträgen gestrichen hat, die diesen Kriterien nicht (mehr) entsprachen. Somit entsprechen alle im Staatsbudget 2024 aufgeführten Pauschalbeträge im Gesamtbetrag von 40,3 Millionen Franken effektiv den definierten Kriterien», hält die Freiburger Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage fest. «Schon aufgrund der Zwecke, für die solche Pauschalbeträge gewährt werden, wird das Personal befristet angestellt», führt sie weiter aus. Dabei könne es sich um einmalige Arbeitsleistungen wie zum Beispiel Übersetzungsarbeiten handeln oder um Kurzzeitverträge für Aushilfspersonal wie Sommerjobs für Studierende, zusätzliches Personal zur Bewältigung periodischer Arbeitsspitzen und so weiter.

Laut Staatsrat gibt es auch befristete Anstellungsverträge, die für die Dauer eines bestimmten Auftrags wie zum Beispiel Digitalisierungsprojekte oder zur Bewältigung einer Ausnahmesituation abgeschlossen würden. Dabei weist er etwa auf die Covid-Pandemie oder Ukraine-Krise hin. Einen befristeten Vertrag brauche es auch für Personal, das etwa über eine Bundessubvention angestellt werde. «Mit solchen in der Regel befristeten Anstellungen kann situationsgerecht und rational Personal angestellt werden, das für bestimmte zeitlich begrenzte Bedürfnisse gebraucht wird», betont der Staatsrat und gibt zu verstehen, dass solche Pauschalbeträge nicht systematisch zu einer Schwächung der Dienststellen führen, sondern im Gegenteil mit ihnen auf eine spezifische Situation reagiert werden könne.

HES-SO/FR an der Spitze

In der folgenden Aufstellung geht hervor, dass die Volkswirtschaftsdirektion mit über 16 Millionen Franken am meisten Pauschalbeträge ausbezahlt, wobei die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO/FR) allein mit über 15 Millionen Franken hervorsticht. Es folgen die Direktion für Bildung und Kultur mit über 8 Millionen und die Justizdirektion mit 4,6 Millionen Franken. Dabei verschlingen die Pädagogische Hochschule 2,7 Millionen und das Amt für Justiz zwei Millionen, jenes für zivile Sicherheit und Militär 1,2 Millionen Franken. Bei der Direktion für Institutionen und Landwirtschaft steht Grangeneuve mit fast zwei Millionen Franken zu Buche.

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