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Hellgrünes Licht für Murtner Ortsplanung

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Viereinhalb Jahre nach der Einreichung hat der Kanton die Gesamtrevision der Ortsplanung von Murten teilweise genehmigt. Umstritten sind noch Aspekte des Kulturgüter- und Ortsbildschutzes.

Laut aktuellem Amtsblatt hat der Kanton die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Murten für die Sektoren Murten und Büchslen in weiten Teilen gutgeheissen. «Grundsätzlich sind wir froh, haben wir einen Entscheid erhalten», erklärt die zuständige Gemeinderätin Julia Senti gegenüber den FN. Schliesslich musste die Gemeinde rund viereinhalb Jahre auf die Genehmigung warten. Verabschiedet hatte sie die Ortsplanungsrevision bereits im Januar 2019.

Es gibt aber gewisse Punkte, in denen der Kanton gegen den Wunsch der Gemeinde entschieden hat. «Wir haben teils Argumente vorgebracht, durch die wir uns eine andere Beurteilung erhofft hätten, das ist klar», meint Senti. Konkret geht es unter anderem um die geplante Nutzung des Geländes Prehl Süd zwischen der Orientierungsschule und dem Quartier Neugut, was der Kanton im Richtplandossier nicht genehmigen möchte.

Langfristig hätte die Gemeinde den Fussballplatz Pra Pury dorthin verschieben wollen, um auf dem Areal zwischen Bahngleisen und Umfahrungsstrasse Platz für eine Wohnsiedlung zu schaffen. Gemäss Senti komme aber bei diesem Gebiet möglicherweise auch der regionale Richtplan See zum Zuge, in dem das Siedlungsgebiet anders eingezont sei. Der Richtplan befindet sich noch in der Genehmigungsphase. «Schlussendlich könnte dies aber ein Punkt sein, wegen dem wir Beschwerde gegen den Entscheid einlegen würden», meint die Gemeinderätin. Zeit hat die Gemeinde dafür bis zum 16. September – wegen der Ferien des Kantonsgerichts also länger, als die üblichen 30 Tage öffentlicher Auflage. 

Uneinigkeit beim Ortsbildschutz

In einem weiteren Punkt im Nutzungsplandossier sind sich Murten und der Kanton nicht einig: im Kulturgüter- und Ortsbildschutz. Verschiedene Gebiete, etwa das Schulhausareal Längmatt, die Bahnhofsstrasse und der östliche Teil der Alten Freiburgstrasse hat der Kanton mit zusätzlichen Schutzbestimmungen versehen. Für 40 Gebäude hat er eine höhere Schutzkategorie festgelegt, als vom Gemeinderat vorgeschlagen. 27 Gebäude, die die Gemeinde aus dem Schutz entlassen hatte, hat der Kanton nach einem Gutachten des Amtes für Kulturgüter (KGA) wieder unter Schutz gestellt. Senti rechnet damit, dass gerade diese Schutzbestimmungen bei der nächsten öffentlichen Auflage der vom Kanton verlangten Änderungen zu Einsprachen führen könnten.

Ebenfalls betroffen vom Ortsbildschutz ist das Bauprojekt «Fleur de Morat» im Gebiet «Prehl-Meyland». Dieses gilt nach einem negativen Vorbescheid als auf Eis gelegt. Es wird durch die neuen Auflagen des KGA nun gänzlich verunmöglicht, wie die Gemeinde schreibt. Es gibt aber auch eine gute Nachricht, was dieses Gebiet betrifft: Es darf im Grundsatz in der Bauzone verbleiben – entgegen den Befürchtungen der Gemeinde. «Darüber sind wir natürlich erleichtert», so Senti. 

Der für das Immobilienprojekt «Fleur de Morat» vorgesehene Perimeter ist grundsätzlich bebaubar, aber das Projekt muss sicher stark angepasst werden.
Bild: Urs Haenni

Solaranlagen in Altstadt nicht verboten

Eine weitere gute Nachricht aus Murtner Sicht ist, dass Solarenergieanlagen in der Altstadt nicht grundsätzlich verboten werden, wie es das KGA ursprünglich gefordert hatte. Dies, weil sich hier die Gesetzgebung auf Bundesebene stetig lockere und Solaranlagen mit neuen technischen Entwicklungen immer weniger sichtbar seien. Jedoch muss für den Bau einer solchen Anlage in der Kernzone immer eine Baubewilligung eingeholt werden.

Weniger Verständnis hat der Gemeinderat für den Entschied des Kantons, in gewissen Gebieten Verdichtungen nicht zu bewilligen, da diese nicht ausreichend durch den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr erschlossen seien. «Es geht beispielsweise um die Pestalozzistrasse – dabei hat es ja eine Bushaltestelle direkt daneben an der Bernstrasse, und man ist auch schnell am Bahnhof», moniert Senti. Ein weiteres betroffenes Gebiet ist das Merlachfeld – wo es eigentlich direkt beim Spital auch eine Bushaltestelle gibt, die man, so Senti, gut und sicher zu Fuss erreichen könne. «Dieser Entschied hat zwar keine Auswirkungen auf bestehende Bauten und deren Nutzung, kann aber zu Einschränkungen bei künftigen Neu- und Ausbauprojekten führen», unterstreicht die Gemeinde in der Medienmitteilung. Es fehlt der Gemeinde an Klarheit, welche Kriterien für das Amt für Mobilität ausschlaggebend sind, damit ein Quartier als genügend angeschlossen gilt.

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