Vorerst muss die Firma CFR Properties für die geplante Sanierung der ehemaligen Deponie von La Pila im Kanton Freiburg nur eine Garantie von 500 000 Franken an den Kanton Freiburg leisten – und nicht 25,5 Millionen Franken, wie dies der Kanton fordert. Das Bundesgericht hat in einer gestern veröffentlichten Verfügung das Gesuch der CFR Properties um aufschiebende Wirkung teilweise gutgeheissen. Die Firma ist die Rechtsnachfolgerin der früheren Freiburger Firma Condensateurs Fribourg. Diese soll laut der freiburgischen Baudirektion mit hoher Wahrscheinlichkeit PCB-haltige Abfälle deponiert haben.
Die Zürcher Firma stellt sich auf den Standpunkt, es sei an der Stadt Freiburg, für die Beseitigung der Umweltschäden aufzukommen. Sie habe die deponierten Abfälle nicht korrekt behandelt respektive entsorgt. Nun muss das Bundesgericht den Fall noch inhaltlich beurteilten.
Verfügung 1C_62/2020 vom 09.03.2020
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