Während drei Jahren verkaufte ein Elternverein einer Betreuungsinstitution für Vorschulkinder Kuchen auf einem Markt und nahm so insgesamt 4900 Franken ein. Doch die 34-jährige Kassierin überwies die Beträge nicht auf das Konto des Elternvereins, sondern sie und ihr 35-jähriger Partner behielten das Geld.
Buchhaltung gefälscht
Um zu vertuschen, dass sie das Geld nicht einbezahlt hatte, listete die Kassierin in der Buchhaltung des Vereins falsche Angaben zum Stand des Bankkontos auf. Zudem fälschte sie über drei Vereinsjahre hinweg die Kontrollbescheinigungen einer Treuhändergesellschaft. Dazu nahm sie ein leeres Blatt Briefpapier der Gesellschaft und fälschte die Unterschrift des Treuhänders. Die Kontrollbescheinigungen legte sie an den Generalversammlungen des Vereins vor, um zu zeigen, dass ihre Buchhaltung einwandfrei sei. Die Kassierin behielt auch die Sozialabgaben für die Angestellten zurück, statt sie an die Ausgleichskasse zu überweisen.
Die Kassierin und ihr Partner haben sich beim Elternverein in einem Brief entschuldigt und 5000 Franken auf dessen Konto überwiesen.
Bedingte Geldstrafen
Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft die Kassierin und ihren Partner mittels Strafbefehl verurteilt. Die Staatsanwaltschaft erkennt die Kassierin unter anderem der Veruntreuung und der Urkundenfälschung für schuldig. Sie erhält dafür eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 200 Franken. Sie muss auch die Verfahrenskosten von 360 Franken tragen.
Den Partner verurteilt die Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen mit einer Bewährungsfrist von fünf Jahren und zu einer Busse von 100 Franken. Er muss zudem knapp 330 Franken an Verfahrenskosten übernehmen.
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